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Windenergieanlagen bei Fuchstal

Windenergie in Kommunen und Landkreisen

Im Auftrag des bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) bietet die Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) für bayerische Kommunen und Landkreise Beratung und Information zur Windenergie an. Klicken Sie auf die Kacheln, um mehr über die einzelnen Angebote zu erfahren.

Die ersten Schritte: Windenergievorhaben sind komplex. Abhängig von der Ausgangssituation in Ihrer Kommune finden Sie auf diesen Seiten eine Orientierung, wie Sie den Prozess vor Ort beginnen können, um die Steuerungshoheit über das Vorhaben zu erlangen. Die Planung eines Windparks kann schnell ein Gebiet umfassen, das sich auf mehrere Gemeinden erstreckt. Dann ergibt sich vielleicht die Möglichkeit zur Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) für Windenergie.

Weiterführende Informationen: Die Planung und der Bau von Windenergieanlagen funktionieren nur unter Einbezug der lokalen Bevölkerung und den Interessengruppen vor Ort - als Gemeinschaftsprojekt. Dazu finden Sie in den Leitfäden der Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) Informationen rund um Dialogprozesse, Veranstaltungsformate, finanzielle Teilhabe und die Auswahl eines geeigneten Projektierers.

Die Windkümmerer®: Um den notwendigen Ausbau der Windenergie anzuschieben, hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die Windenergieoffensive AUFWIND ins Leben gerufen. Die Ziele von AUFWIND sind es, die Akzeptanz für Windenergieanlagen zu erhöhen, Ausbauhemmnisse systematisch abzubauen und durch verbesserte Rahmenbedingungen den Ausbau der Windenergie in Bayern voranzutreiben.

Das Herzstück von AUFWIND bilden die Windkümmerer®, die von der bayerischen Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) koordiniert werden. Die Windkümmerer® beraten und unterstützen Kommunen bei ihren Vorhaben. Denn den Kommunen kommt beim Ausbau der Windenergie eine elementare Bedeutung zu: Sie können über ein Bauleitplanverfahren geeignete Flächen für Windräder ausweisen und stehen dabei mit den Menschen vor Ort im ständigen Dialog. Sie vermitteln, weshalb der Ausbau der Windkraft so bedeutsam ist und können durch kluge Konzepte erreichen, dass die Menschen in der Region auch wirtschaftlich von der Windenergieanlage profitieren. Mehr dazu hier

Wie die Unterstützung einer Gemeinde durch die Windkümmerer® in der Praxis konkret aussieht, das erfahren Sie in einer Folge des Podcasts "Morgen beginnt heute" des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

    Arbeitsschritte eines Windenergievorhabens

    Ein Windenergievorhaben lässt sich in mehrere Projektschritte einordnen. Nutzen Sie die Pfeile am Rand des Moduls, 
    um zwischen den Arbeitsschritten zu wechseln. Zu jedem Schritt eines Windenergievorhabens erhalten Sie 
    aufgearbeitete Informationen aus langjähriger Erfahrungen unserer Windkümmerer® für Kommunen. 
    Klicken Sie sich durch die Projektschritte.

    Modul 1: Flächenausweisung

    Die Ausweisung von Windenergiegebieten liegt in 
    Bayern bei den Regionalen Planungsverbänden (RPV). 
    Zusätzlich können Gemeinden eigene 
    Windenergieflächen festlegen.

     

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    Modul 2: Kommunale Zielklärung

    Zu Beginn eines Windenergievorhabens müssen 
    Kommunen grundsätzliche Fragen beantworten
    Wie viele Windräder sollen an welchen Standorten 
    entstehen, wollen wir Anlagen selbst betreiben 
    oder nur Pachteinnahmen sichern?

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    Modul 3: Kommunale Flächensicherung

    Flächensicherung ist das zentrale Steuerungsinstrument. 
    Wer Zugriff auf die relevanten Flurstücke innerhalb eines 
    Vorrang- oder Vorbehaltsgebietes hat, bekommt 
    maßgebliches Mitspracherecht darüber, 
    was und wie gebaut wird.

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    Modul 4: Interessenbekundungsverfahren

    Der planerischen Aufwand eines Windenergievorhabens 
    ist in der Regel nur mit einem erfahrenen Projektentwickler 
    zu stemmen. Über ein Interessenbekundungsverfahren 
    kann eine Kommune den passenden Partner finden.

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    Modul 5: Projektentwicklung und Genehmigung

    Geht es um die Realisierung eines Windenergievorhabens
    sind weitere Schritte wie eine Windmessung oder 
    die Festlegung des Windpark-Layouts, durchzuführen. 
    Auch muss der Genehmigungsantrag eingereicht werden.

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    Modul 6: Stromvermarktung und EEG

    Stromerträge sind die wirtschaftliche Basis für den Betrieb 
    des Windparks. Aus Windenergie erzeugter Strom kann 
    über die Teilnahme an einer Ausschreibung nach dem 
    Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) oder über ein 
    Power-Purchase-Agreement (PPA) vermarktet werden.

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    Modul 7: Finanzierung und Teilhabe

    Für Kommunen und Bürger ergeben sich viele Möglichkeiten 
    der finanziellen Teilhabe an Windenergieanlagen
    Auch können Städte und Gemeinden Zahlungen 
    im Rahmen des § 6 EEG vom Betreibers erhalten.

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    Modul 8: Bauphase

    Ist der Windpark immissionsschutzrechtlich genehmigt 
    die Finanzierung des Projekts gesichert und ein 
    EEG-Zuschlag erfolgt oder eine Direktabnahme vereinbart, 
    kann der Bau des Windparks beginnen

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    Modul 9: Betriebsphase

    Für die technische und kaufmännische Betriebsführung 
    sollte eine Kommune auf spezialisierte Dienstleister 
    zurückgreifen, die sich um Wartungsarbeiten oder 
    die Stromvermarktung kümmern.

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