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Symbolbild Förderung: Gläser, die mit Münzen gefüllt sind (Bildquelle: SasinParaksa - stock.adobe.com)

Förderung

Energieeffizienz, Biomasse, Sonnenenergie, Windenergie, Geothermie, Wasserkraft, Abwärme: Hier finden Sie Förderprogramme. Die Rubriken "Bürger", "Kommunen" und "Unternehmen" informieren jeweils über spezielle Förderungen.

Eine Reihe von Förderprogrammen des Freistaats Bayern und des Bundes unterstützt die Umsetzung der Energiewende durch erneuerbare Energien und Energieeffizienz-Maßnahmen. Sie reichen von zinsgünstigen Darlehen bis hin zu finanziellen Zuschüssen. Nutzen Sie den direkten Kontakt zu den aufgeführten Ansprechpartner/innen, um für Ihren konkreten Einzelfall die optimale finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Ausgewählte Fördermöglichkeiten:

Maßnahmen an Gebäuden zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie steht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Kommunen offen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):
Bundesförderung für effiziente Gebäude

ÖkoZentrum NRW:
Bundesförderung BEG mit Vergleichsrechner

  • Im bayerischen Förderprogramm BioWärme Bayern werden automatisch beschickte Biomasseheizwerke ab einer Nennwärmeleistung von 60 kW und zugehörige Wärmenetze gefördert (siehe Link TFZ unten).
  • Neu in Bayern ist das Förderprogramm BioMeth Bayern. Gefördert wird die Erzeugung von Biomethan, das einen wichtigen Beitrag bei der Versorgungssicherheit mit Kraftstoffen, Strom und Wärme leisten kann (siehe Link TFZ unten).
  • Maßnahmen an Gebäuden zur Wärmeerzeugung aus Biomasse erhalten Unterstützung aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
  • Für ins Netz eingespeisten Strom bestehen Fördermöglichkeiten durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz.

Technologie- und Förderzentrum (TFZ):
Förderzentrum Biomasse am TFZ
BMWK:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
KfW-Bankengruppe:
Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz

  • Nutzen Sie Fördermöglichkeiten, die der Staat bietet. Beim Einbau von Wärmepumpen in bestehende Gebäude oder beim Neubau werden Wärmepumpen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert.
  • Einige Kommunen und Energieversorger haben zusätzliche Förderprogramme. Es empfiehlt sich daher, Ihre Gemeinde und die zuständigen Energieversorgungsunternehmen anzusprechen. Informationen zur Förderung erhalten Sie auch von Ihrem Energieberater.

BMWK:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
KfW-Bankengruppe:
Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz

  • Für ins Netz eingespeisten Strom bestehen Fördermöglichkeiten durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz.

  • Solarthermie zur Unterstützung der Gebäudeheizung oder Trinkwassererwärmung kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert werden.
  • Insbesondere für Prozesswärme in Unternehmen oder ein Wärmenetz können Solarthermieanlagen über das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard zinsgünstig finanziert werden.

BMWK:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
KfW-Bankengruppe:
Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz
Förderprogramm "Erneuerbare Energien – Standard"

  • Zentrales Instrument für die Förderung der Photovoltaik (PV) in Deutschland ist das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG). Das EEG verpflichtet Netzbetreiber, Strom aus regenerativen Energiequellen abzunehmen. Die Förderung nach dem EEG bezieht sich jeweils auf den künftigen Betrieb der Anlage. Die Förderung kann als Zahlung einer Einspeisevergütung, einer Marktprämie, oder eines Mieterstromzuschlags erfolgen, grundsätzlich für 20 Kalenderjahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres. Bei großen Anlagen (> 750 kWp bei Aufdachanlagen und > 1 MWp bei Freiflächen-Anlagen) ist zudem die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausschreibung nötig. Wird eine Förderung nach dem EEG in Anspruch genommen, dürfen nach § 80a grundsätzlich keine weiteren Investitionszuschüsse durch Bund oder Land gezahlt werden. Welche Förderung grundsätzlich möglich ist, richtet sich nach Standort, Nennleistung sowie Art der Nutzung des produzierten Stroms.
  • Das EEG unterscheidet drei Arten der Förderung. Weitere Informationen dazu finden Sie über die unten aufgeführten Links zu Förderfällen und -arten.
  • Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Anlagen mit sogenannten Photovoltaisch-thermischen (PVT) Kollektoren über eine Einzelmaßnahme gefördert werden.
  • Spezialfall Balkon-PV: In Abhängigkeit vom Nutzerverhalten amortisieren sich Balkon-PV-Anlagen typischerweise in wenigen Jahren und sind daher auch ohne Förderung wirtschaftlich. Das bayerische Zuwendungsrecht untersagt sowohl Förderung von Vorhaben, die ohnehin wirtschaftlich sind, als auch Bagatellförderung, die vorliegt, wenn der Verwaltungsaufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum möglichen Förderbetrag steht. Beides wäre bei Balkon-PV-Anlagen gegeben. Für Kommunen gelten teils andere Regeln und Randbedingungen, so dass hier bisweilen Förderungen angeboten werden können.

Energie-Atlas Bayern:
Förderfälle und -arten gemäß EEG 2023 in Bayern (drei Arten der Förderung)
PV-Freiflächenförderung auf landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten
Arten der Nutzung
KfW-Bankengruppe:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Kredite mit Tilgungszuschuss
Förderprogramm "Erneuerbare Energien – Standard"

  • Strom aus Wasserkraft wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Die Höhe der Förderung richtet sich einerseits nach der Leistungsklasse des Kraftwerks und andererseits danach, ob es sich bei der Anlage um einen Neubau oder um eine Modernisierung handelt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Anlage ohne durchgehende Querverbauung errichtet wurde oder dass die Anlage im Zusammenhang mit einer ganz oder teilweise bereits bestehenden Stauanlage, die nicht vorrangig der Stromerzeugung dient, errichtet wurde.
  • Das bayerische Wirtschaftsministerium unterstützt die umweltverträgliche Modernisierung und den Ausbau von Wasserkraftanlagen mit dem Förderprogramm Wasserkraftanlagen. Ziel der Förderung ist die umweltverträgliche Ertüchtigung von bestehenden Anlagen mit einer Steigerung der Stromerzeugung um mindestens 10 Prozent, die Sanierung und Wiederinbetriebnahme von stillgelegten Anlagen und die Optimierung von Standorten durch Ersatzneubauten.
  • Die KfW Bankengruppe (Programm "Erneuerbare Energien-Standard") und die Landwirtschaftliche Rentenbank (Programm "Energie vom Land") bieten eine finanzielle Förderung in Form von Darlehen an.

Förderfibel Umweltschutz und Energie des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU):
Förderprogramm "Wasserkraftanlagen"
KfW Bankengruppe:
Förderprogramm "Erneuerbare Energien – Standard"
Landwirtschaftliche Rentenbank:
Förderprogramm "Energie vom Land"

  • Zentrales Instrument für die Förderung der Windenergie in Deutschland ist das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG). Das EEG verpflichtet Netzbetreiber, Strom aus regenerativen Energiequellen abzunehmen. Der erzeugte Strom muss vom Anlagenbetreiber selbst vermarktet werden. Neben dem Preis, der für den erzeugten Strom am Markt erzielt wird, wird eine Marktprämie gewährt, die dazu dient, Schwankungen durch sinkende Strompreise auszugleichen. Von der Direktvermarktung ausgenommen sind kleine Anlagen ( < 100 kW). Diese erhalten weiterhin eine feste Vergütung.
  • Für Altanlagen greifen weiterhin die Vergütungssätze des zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden EEG, es gilt Bestandsschutz. Auch bei der Windenergie können Investitionen steuerlich abgeschrieben werden, zudem werden über verschiedene Programme zinsgünstige Darlehen angeboten (siehe nachfolgende Links).

Ausschreibungsverfahren
Fachagentur Windenergie an Land:
Hintergrundpapier "EEG 2021: Ausschreibungsspezifische Regelungen für Windenergieanlagen an Land"

Vergütung
KfW-Bankengruppe:
Förderprogramm "Erneuerbare Energien – Standard"
Landwirtschaftliche Rentenbank:
Förderprogramm "Energie vom Land"

Förderung für Bürgerenergieanlagen 
Bekanntmachung der Richtlinie zum Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land

  • Auf Bundesebene werden Maßnahmen zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme in zahlreichen Programmen durch die KfW Bankengruppe und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Gegenstand der Förderung sind unter anderem hocheffiziente Querschnittstechnologien, komplexe Systemlösungen, Wärmenetze wie auch Energieberatungen.
  • Förderprogramme auf Landesebene für kleine und mittelständische, gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe können über die LfA Förderbank Bayern in Form von zinsverbilligten Krediten, teilweise mit Tilgungszuschuss, abgerufen werden. Zudem gibt es eine Förderung für KMU über das Sonderprogramm "Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen".

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Sonderprogramm "Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen"
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK):
Förderwettbewerb
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit
KfW Bankengruppe:
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft 
LfA Förderbank Bayern:
Förderangebote

Erste Anlaufstellen

Bürger und Unternehmen: Die Beschäftigten von C.A.R.M.E.N. informieren Sie über Fördermöglichkeiten in den Bereichen Abwärme, Biomasse, Solarenergie, Stromspeicher, Umweltwärme (Wärmepumpen) und Windenergie:

C.A.R.M.E.N. e.V. (Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk)
E-Mail: contact(at)carmen-ev.de; Telefon: (09421) 960-300

Kommunen: Die Bezirksregierungen informieren Sie über Fördermöglichkeiten bei Ihrem Vorhaben. Die Ansprechpersonen bei den Regierungen finden Sie hier