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großes Bild Projektentwicklung und Genehmigungsverfahren

Modul 5: Projektentwicklung und Genehmigungsverfahren

Erst mit dieser Phase, dem Beginn der Projektentwicklung, geht ein Windpark in die konkrete Realisierung. Alle Schritte zuvor dienten der notwendigen Vorbereitung und Zielklärung. 

Der Kommune kommt in der gesamten Projektentwicklungsphase eine untergeordnete Rolle zu. Sie hat lediglich zu kontrollieren, ob ihre zu Beginn gesteckten und mit dem Projektentwickler vereinbarten Ziele eingehalten werden (z. B. geplante Standorte der Anlagen, Waldinanspruchnahme, Ausgleichsmaßnahmen). Im Zuge eines gelungenen Dialogprozesses ist es zudem notwendig, konkrete Ergebnisse (z. B. Genehmigungsantrag eingereicht, Genehmigung erhalten…) an die Öffentlichkeit zu kommunizieren und ggf. in Infoveranstaltungen auf die Fragen aus der Bevölkerung einzugehen. 

Die Projektentwicklung dient dazu, alle noch unsicheren Faktoren zu validieren und den Windpark in die Umsetzungsreife zu führen. Dies geschieht maßgeblich auf zwei Ebenen: 

  1. Der Sicherstellung des späteren wirtschaftlichen Betriebs des Windparks durch Validierung der maßgeblichen Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit wie standortbezogenes Windangebot und validierte Kostenrechnung.
  2. Der Vorbereitung und Durchführung des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens und aller dafür notwendigen Voraussetzungen (Gutachten, etc.).

Das Windpark-Layout

Teil der Projektentwicklung ist die validierte Erstellung des Windpark-Layouts, der benötigten Zuwegung und der Kabeltrasse sowie ggf. notwendiger Umspann-Stationen. Der Projektentwickler muss sich dabei intensiv mit den jeweiligen Standorten und den notwendigen Zuwegungen auseinandersetzen, um die großen Anlagenteile an die Standorte transportieren zu können. Auch ist eine feste Zusage des Verteilnetzbetreiber einzuholen, an welchem Einspeisepunkt der Strom des Windparks ins Stromnetz eingespeist werden soll und welche unterirdische Kabeltrasse hierfür notwendig ist. 

Weil vor der Projektentwicklungsphase die Zuwegung und Kabeltrasse nur vage bekannt sind, konnten die notwendigen Flächen noch nicht gesichert werden. Deshalb zählt auch diese Flächensicherung für Zuwegung und Kabeltrasse zum Aufgabenpaket der Projektentwicklungsphase.

Die Validierung der Windgeschwindigkeiten

Eine weitere Aufgabe der Projektentwicklung ist die Validierung der Windgeschwindigkeiten am konkreten Standort, um daraus die künftigen Stromerträge des späteren Windparks prognostizieren zu können. Hierzu wird eine mind. 12-monatige Windmessung, meist über sog. LIDAR-Messgeräte (lasergestützte Windmessung) durchgeführt. Diese LIDAR-Messung misst die Windgeschwindigkeit über ein ganzes Jahr hinweg am konkreten Standort bis in eine Höhe von 300 m, um auf Grundlage dieser gemessenen Daten später die für die Finanzierungsphase notwendigen Windgutachten erstellen zu können. Die Durchführung des Windgutachtens wird parallel mit den anderen Gutachten (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Denkmalschutz, Wasserschutz usw.) koordiniert, um Zeit zu sparen.

Die Projektentwicklungsphase findet ihren Abschluss mit der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Dieser Erteilungszeitpunkt ist ein essenziell wichtiger Meilenstein bei jedem Windenergievorhaben, da das Projektentwicklungsrisiko ab diesem Zeitpunkt sinkt.

Die Vorbereitung des Genehmigungsantrags

Die Vorbereitung eines Genehmigungsantrags bedarf der Erstellung entsprechender Gutachten. Zur Beschleunigung des Prozesses der Gutachtenerstellung muss auf Basis der EU-Notfallverordnung (mehr dazu von der Fachagentur Wind) keine sogenannte spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sowie keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mehr an Standorten durchgeführt werden, wenn an diesen zuvor eine „strategische Umweltprüfung“ stattfand. Die im Rahmen der Regionalplanung ausgewiesenen Vorranggebiete werden grundsätzlich einer solchen „strategischen Umweltprüfung“ unterzogen. Das heißt, dass künftig in allen durch Regionalpläne ausgewiesenen Vorranggebieten keine saP und keine UVP mehr im Vorfeld einer Genehmigung durchgeführt werden muss. Folglich muss dies nicht mehr Bestandteil der künftigen Genehmigungsunterlagen sein, was die Vorbereitung der Genehmigungsunterlagen im Bedarfsfall um bis zu 12 Monate verkürzt, wenn der Genehmigungsantrag bis spätestens 30.06.2024 gestellt ist.

Das Genehmigungsverfahren

Im Genehmigungsverfahren prüfen Behörden allerdings noch viele weitere, hier nicht vollständig aufgeführte genehmigungsrechtliche Belange. Diese können u. a. sein: 

  • Wasserschutz
  • Denkmalschutz
  • Militärische Belange (u. a. Hubschraubertiefflugstrecken, Mindestführhöhen)
  • Telekommunikation (Richtfunkstrecken)
  • Seismologische Mess-Stationen
  • Flugverkehr (Radarstationen, Deutsche Flugsicherung)

Üblicherweise legt zu Beginn einer Projektentwicklung die Behörde im Rahmen der Antragsberatung – in der Vorantragskonferenz – die Belange fest. Dadurch erfährt der Antragstellende (Projektentwickler) den Umfang der vorzubereitenden Genehmigungsunterlagen.

Hat der Projektentwickler alle für einen vollständigen Genehmigungsantrag notwendigen Unterlagen erstellt, reicht er den Antrag bei der Behörde ein. Diese prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und erteilt die Vollständigkeitserklärung. Spätestens nach 12 Monaten muss die Behörde ein Urteil zu dem eingereichten Genehmigungsantrag fällen.