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Illustration mehrerer Gebäude, die mit einem Wärmenetz verbunden sind. (Quelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt)

Kommunale Wärmeplanung

Hier finden Kommunen Hilfestellungen für die kommunale Wärmeplanung.

Die Wärmeplanung ist ein wichtiger Baustein zum Gelingen der Wärmewende und auf dem Weg zur Klimaneutralität. Sie soll einen Weg aufzeigen, wie die bisherige fossil basierte Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien gelingen kann. Die zentrale Fragestellung der Wärmeplanung ist: "Mit welcher Wärmeversorgungsart (Wärmenetz, dezentrale Versorgung, Wasserstoffnetz) werden die einzelnen Teilgebiete einer Kommune in Zukunft voraussichtlich versorgt?".

Dafür ist am 01.01.2024 das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in Kraft getreten. In Bayern wurde am 02.01.2025 die „Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften“ angepasst. Diese enthält nun Informationen zur Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes in Bayern.

Bevor die Verpflichtungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beim Heizungstausch gelten, soll zunächst eine Wärmeplanung vorliegen. Das GEG und das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) sind miteinander verzahnt, um bis spätestens 2045 eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Das WPG richtet sich an die Länder, die die Aufgaben an die Kommunen delegieren werden: 

  • Die acht bayerischen Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern werden bis 30.06.2026 verpflichtet, eine Wärmeplanung vorzulegen (§ 4 Abs. 2 WPG).
  • Für alle anderen Kommunen (< 100.000 Einwohner) gilt die Pflicht bis zum 30.06.2028 (§ 4 Abs. 2 WPG).
  • Für Gemeinden bis 10.000 Einwohnern wird ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren ermöglicht (§ 4 Abs. 3 und § 22 WPB). So können benachbarte Kommunen bei der Wärmeplanung zusammenarbeiten und auch gemeinsame Wärmepläne im "Konvoi-Verfahren" erstellen.
  • Eine verkürzte Wärmeplanung ist für Teilgebiete, die sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht für eine Versorgung durch ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz eignen, vorgesehen (§ 14 WPG).
  • Bereits existierende Wärmepläne haben Bestandsschutz, sofern die jeweilige Planung mit den Anforderungen des Gesetzes vergleichbar ist. Allerdings müssen bei der Fortschreibung bestehender Wärmepläne die Vorgaben des neuen Gesetzes berücksichtigt werden(§ 5 WPG).

Bayerische Staatskanzlei:
Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften

Bundesministerium der Justiz (BMJ), Bundesamt für Justiz (BfJ):
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG)

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Antworten auf häufige Fragen

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB):
Informationen zur kommunalen Wärmeplanung
 

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Das StMWi unterstützt in Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag die bayerischen Städte und Gemeinden bei der Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung" wird dazu in jedem Regierungsbezirk eine Veranstaltung angeboten. Außerdem stehen den Kommunen Leitfäden und Musterleistungsverzeichnisse für das vereinfachte Verfahren sowie für das verkürzte Verfahren zur Verfügung.

Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW):  
(0345) 57028-801 | donnerstags von 10 Uhr bis 12 Uhr
beratung@kww-halle.de

  • Der Leitfaden und Technikkatalog Wärmeplanung soll als Anleitung bei der Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung nach dem WPG dienen. Diese Dokumente wurden im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) erstellt.
     
  • Der Datenkompass zur Kommunalen Wärmeplanung zeigt übersichtlich, welche Institutionen und Quellen die erforderlichen Daten liefern können.
     
  • Das Musterleistungsverzeichnis dient als Vorlage für die Vergabe der gesamten Leistung oder Teilleistungen der kommunalen Wärmeplanung an externe Dienstleister.
     
  • Das Dienstleisterverzeichnis erleichtert die Suche nach potenziellen Dienstleistern basierend auf Ihren Anforderungen. 
     
  • Die interaktive Karte zeigt für jede Kommunen den Bearbeitungsstand der Wärmeplanung sowie weiterführende Informationen wie zum Beispiel eine Verlinkung zum jeweiligen Wärmeplan oder ob Fördergelder nach NKI in Anspruch genommen wurden.

Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK):
Richtungsweisend Bayern - Kommunale Wärmeplanung

C.A.R.M.E.N e. V.:
Datenbank mit Planungsbüros, die kommunale Wärmeplanung anbieten.
(Hinweis: Bei der Filterkategorie "Produkt" wählen Sie "Kommunale Wärmeplanung" aus.)

Bayerischer Gemeindetag:
Unterstützung bei der Suche nach Planungsbüros und sonstigen Dienstleistern:
(089) 36 00 09-0
baygt@bay-gemeindetag.de

Karten des Energie-Atlas Bayern (EAB):
Karte zur Wärmebedarfsdichte
Potenzialkarten für oberflächennahe Geothermie
Karte bayerischer Wärmenetze
Abwärmequellen inkl. kommunales Abwasser
Praxisbeispiele zum Thema "Abwärme"

Tools des Energie-Atlas Bayern (EAB):
Mischpult "Energie-Mix Bayern vor Ort"
Standortcheck Oberflächennahe Geothermie
Abwärmeinformations- und Solarflächenbörse
Meldung von Abwärmequellen, Wärmenetzen etc.

Thementeil des Energie-Atlas Bayern (EAB):
Wärmenetze – Einstieg in die Planung eines Wärmenetzes
Abwasser – Informationen zur Energiegewinnung aus Abwasser und Kläranlagen
Praxisbeispiele zu Wärmenetzen

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) - Gewässerkundlicher Dienst Bayern:
Wassertemperaturen der Seen im Jahresverlauf
Wassertemperaturen der Flüsse im Jahresverlauf

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Broschüre "Bayerischer Geothermieatlas"   

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV):
Wasserwirtschaftsämter in Bayern – Auskünfte zur Wärmenutzung der Gewässer  
Instrumente zur Klimaanpassung vor Ort - Eine Arbeitshilfe für Kommunen in Bayern  

Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk e.V. (C.A.R.M.E.N. e.V.):
Sophena – Software zur Planung von Heizwerken und Nahwärmenetzen

Kommunen haben eine Reihe von Möglichkeiten, den zukünftigen Energiebedarf von Gebäuden zu beeinflussen. Als Instrumente stehen Ihnen Bauleitplanung, städtebauliche Verträge, Förderprogramme und Beratungsangebote zur Verfügung.

Bauleitplanung
Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Klimaschutz in der Bauleitplanung  

Verein Energiewende Landkreis Starnberg e. V. und Kreisbauamt Starnberg: 
Leitfaden "Energieeffizienz in der Bauleitplanung - Handlungsempfehlungen für die Gemeinden des Landkreises Starnberg"

Landkreis Ostallgäu:
Leitfaden "energieeffiziente Bauleitplanung"

Landkreis Ebersberg:
Handlungsempfehlungen "Leitziele für energieeffiziente und nachhaltige Bauleitplanung"

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW): 
Baugebiete als Passivhaussiedlung – wie geht das?

Städtebauliche Verträge
Gemeinde Walldorf: 
Beispiel für Beschluss, auf städtischen Grundstücken nur Passivhäuser zuzulassen sowie für Förderprogramm bei Bau eines eigengenutzten Passivhauses: Bauen mit Zukunft: Das Passivhaus

Stadt Moosburg a. d. Isar: 
Beispiel, wie über Kaufverträge Vorgaben für erneuerbare Energien bei Heizung und Strom gemacht werden: Neubaugebiet Amperauen - Baugebiet der Zukunft

Aust, Kanzlei GSK Stockmann: 
Vortrag „Klimaschutz in der Bauleitplanung – Klimaschutzanforderungen an Kommunen“ mit konkreten Hinweisen zu grauer Energie, energetischer Qualität der Gebäude, Energieerzeugung/-versorgung und Mobilität in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen (s. Seite 19ff).

Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Kommunale Förderprogramme sind i. d. R. unbürokratischer und motivierender für Bürgerinnen und Bürgern als nationale Förderprogramme.

Pfronten: 
Praxisbeispiel für Kaufpreisrückvergütung: Gemeinde Pfronten fördert energieeffizientes Bauen

Moosburg a. d. Isar: 
Förderprogramme zur Erreichung der Energiewendeziele

Beratung
Verbraucherzentrale Bayern:
Energieberatung der Verbraucherzentrale

Bayerische Energieagenturen:
Die Mitglieder der bayerischen Energieagenturen e.V.

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) empfiehlt als vorbereitende Maßnahme für die kommunale Wärmeplanung einen Kurz-ENP (Energienutzungsplan) zu erstellen. Ziel dabei ist es, die Kommune bei der Frage, ob eine gemeinsame Wärmeplanung nach § 4 Abs. 3 S. 2 WPG mit benachbarten Gemeinden sinnvoll ist, zu unterstützen.
Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen (StMWi)
Neue Leistung im Vorfeld der Wärmeplanung (ENP-Online)

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Förderfibel Umweltschutz und Energie

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA):
Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK):
Finanzielle Unterstützung für Projekte in allen Bereichen der Wärmewende