Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren
Ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 m sind Windenergieanlagen (WEA) immissionsschutzrechtlich zu genehmigen.
WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m bedürfen gemäß § 4 Abs. 1 BImSchG i. V. m. Nr. 1.6 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Umfasst das Genehmigungsverfahren weniger als 20 WEA, wird es nach Maßgabe des § 19 BImSchG vereinfacht, d. h. insb. ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, durchgeführt; ab 20 WEA bedarf es eines förmlichen Genehmigungsverfahrens.
Der Antragsteller hat einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung, wenn die in § 6 Abs. 1 BImSchG genannten Voraussetzungen vorliegen.
Die Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage ist gemäß § 15 Abs. 1 BImSchG bei der zuständigen Behörde anzuzeigen; bei wesentlichen Änderungen ist ein Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 16 BImSchG erforderlich.
Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV)
MINISTERIELLE HINWEIS- UND VOLLZUGSSCHREIBEN
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV):
Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht - Stand 12.07.2024
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, Rechtslage - Stand August 2023
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP):
Infraschall - Stand 22.08.2023
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB):
Abstandsflächen von Windenergieanlagen nach Bauordnungsrecht - Stand 12.04.2023
Eiswurf - Stand 28.02.2023
Luftverkehrsrechtliche Hinweise - Stand 11.04.2023
Richtfunk - Stand 01.03.2023
Straßenrechtliche Hinweise - Stand 12.08.2024
Windenergieanlagen und Wetterbeobachtung durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) - Stand 12.04.2023
Bauplanungsrechtliche Behandlung von Windenergieanlagen - Stand 12.04.2023
LINKS UND DOWNLOADS
Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Windenergieanlagen, Infraschall und Gesundheit
Energie-Atlas Bayern (EAB):
Layer "Militärische Belange" im Kartenteil
Layer "Maximal zulässige Bauhöhen (Militär)" im Kartenteil
Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung:
Interaktive Karte der Anlagenschutzbereiche