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Effizient Bauen und Sanieren benötigt Augenmaß, aber lohnt sich (Bildquelle: Brian Jackson - stock.adobe.com) .

Bauen und Sanieren

Duschen, Baden, Heizen: Täglich benötigen wir in unseren vier Wänden Wärme – und die Energiekosten steigen stetig. Erfreulich ist: Bis zu 85 % des Wärmeverbrauchs können durch energieeffizientes Bauen oder eine hochwertige Sanierung eingespart werden.

Rund 35 % des deutschen Energieverbrauchs und etwa 30 % aller CO2-Emissionen entstehen im Gebäudebereich. Dabei spielt Wärme eine wichtige Rolle – über 80 % des durchschnittlichen Energieverbrauchs im Haushalt entfallen auf Heizung und Warmwasserbereitstellung. Das macht das energetische Bauen und Sanieren zu einem Schlüsselthema: Es spart Wärme, schont den Geldbeutel und das Klima. Wer einen Neubau plant, setzt deshalb am besten auf den sparsamen Passivhaus-Standard. Und wer in einem bestehenden Gebäude lebt, sollte die energetische Sanierung so früh wie möglich in Angriff nehmen, um bald von den Einsparungen profitieren zu können.

Das ist wichtig beim Bauen und Sanieren

Heizenergieverbräuche bestehender Wohngebäude sind sehr unterschiedlich.

Anschaulich werden sie als "Liter Heizöl pro Quadratmeter (m2) Wohnfläche im Jahr" angegeben. Übliche Werte sind:

  • Einfamilienhaus Baujahr vor 1980: circa 30 Liter
  • gedämmtes Einfamilienhaus mit aktueller Heizungstechnik: circa 10 Liter
  • verbrauchsoptimiert saniertes Einfamilienhaus mit kontrollierter Lüftung: circa 3 Liter
  • Neubau nach Passivhausstandard: circa 1,5 Liter

Gebäude der Zukunft zeichnen sich durch folgende energierelevanten Elemente aus:

  • hochwärmegedämmte Hülle, möglichst luftdicht und wärmebrückenfrei
  • flexible und kompakte Architektur
  • kontrollierte Belüftung mit Wärmerückgewinnung
  • Nutzung erneuerbarer Energie und passiver Sonnenwärme
  • energetische Baubegleitung ab Planungsbeginn

Generell gilt:

  • Holen Sie mehrere Angebote ein. Finger weg von billigen Angeboten, denn Qualität hat beim Bauen und Sanieren immer ihren Preis!
  • Bei der Dämmstärke ruhig "dick auftragen". Die Mehrkosten dafür sind vergleichbar gering, die Heizkostenersparnis dagegen enorm.
  • Die Bauüberwachung sollten Sie sowohl bei der Sanierung als auch beim Neubau einem Bausachverständigen überlassen, der u. a. während der Ausführung vor Ort ist und die einzelnen Arbeitsschritte kontrolliert. Im Trubel der Sanierung oder des Neubaus brauchen Sie jemanden, der insbesondere auf die gewerkeübergreifenden Schnittstellen achtet und einen kühlen Kopf bewahrt. Beauftragen Sie den Bausachverständigen für eine energetische Baubegleitung. Diese wird von der KfW gefördert.

Energetische Sanierung: Die Reihenfolge ist wichtig.

  • Mit "Sanierung" ist hier energetische Sanierung gemeint: Austausch der Fenster, Dämmen der Gebäudehülle, idealerweise zusätzlich Dämmen der Kellerdecke und des Dachs, Erneuerung der Heizungsanlage.
  • Zu Beginn der Planung einer energetischen Sanierung sollte der Zustand des Hauses von einem Energieberater beurteilt werden. Die Energieberatung wird von der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gefördert. Bei der weiteren Planung sollten Sie einen Bausachverständigen mit Schwerpunkt im Bereich energetische Sanierung zu Rate ziehen (siehe Expertensuche der Deutschen Energie-Agentur, Linkliste unten).
  1. Zuerst sollte das Dach oder, bei ungenutztem Dachspitz, die oberste Decke gedämmt werden. Das kann man in den meisten Fällen vergleichsweise einfach und kostengünstig umsetzen.
  2. Dann sollten die Fenster ausgetauscht werden. Dabei ist es wichtig, auf eine 3-Scheiben-Verglasung und einen breiten Fensterrahmen zu achten, damit dieser später richtig überdämmt werden kann. Idealerweise sollten gleichzeitig mit dem Fenstertausch die Außenwände gedämmt werden. Falls die Fenster und die Außenwände nicht parallel saniert werden können, ist es empfehlenswert, Fenstertausch und Fassadendämmung in einem möglichst geringen zeitlichen Abstand durchzuführen.
  3. Danach ist es sinnvoll, eine Lüftungsanlage einzubauen. Denn schon mit neuen Fenstern ist das Gebäude so dicht, dass kaum noch ein unkontrollierter Luftaustausch über undichte Bauteile stattfindet. Für ein angenehmes Wohnklima sollte jedoch die Luft im Gebäude regelmäßig ausgetauscht werden.
  4. Nun kann die Heizungsanlage erneuert werden. Denn nach Abschluss der Maßnahmen eins bis drei ist der Wärmebedarf des Hauses bereits viel geringer als vor der Sanierung. Jetzt reicht auch eine kleinere Heizung mit weniger Leistung aus.

Achtung: Dies ist eine von mehreren Möglichkeiten, schrittweise und doch effizient zu sanieren. Vor Beginn der Sanierungen sollte zusammen mit einem Planungsbüro überprüft werden, welches Vorgehen für Ihr Objekt sinnvoll ist.

Klimaschutz bedeutet auch, den Energieverbrauch in allen Lebensbereichen zu verringern. Nur so können mehr und schlimmere Wetterextreme verhindert werden. In Deutschland müssen die CO2-Emissionen bis zum Jahr 2040 um mindestens 88 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Ab 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein. Dafür muss der Energieverbrauch im Gebäudebestand drastisch reduziert werden. Dies gelingt mit einer hochwärmegedämmten Gebäudehülle. Um die Ziele zu erreichen, haben die Gesetzgeber in Deutschland und Europa gewisse Pflichten für Bauherren und Gebäudeeigentümer erlassen.

Übrigens: Darüberhinausgehende Maßnahmen werden vom Staat großzügig gefördert und zahlen sich so für Sie aus.

Vorgaben für Neubauten

  • Die Energieverluste über die Gebäudehülle müssen begrenzt werden. Das heißt, Sie müssen bestimmte Wärmeschutzmaßnahmen einplanen.
  • Das Gebäude darf nur einen bestimmten Jahres-Primärenergiebedarf aufweisen.
  • Das GEG schreibt vor, dass Ihre Heizanlage mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen muss.
  • Um dem wandelnden Klima und heißeren Sommern gerecht zu werden ist die Planung eines sommerlichen Hitzeschutzes vorgeschrieben.

Vorgaben für bestehende Gebäude

  • Heizkessel mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen müssen nach spätestens 30 Jahren ausgetauscht werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für Ein- und Zweifamilienhäuser, die am 01. Februar 2002 vom Eigentümer selbst bewohnt wurden. Bei Eigentümerwechsel muss der neue Hauseigentümer den Heizkessel innerhalb von zwei Jahren austauschen.
  • Die neue Heizanlage muss die Wärme laut GEG zu mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien erzeugen. Diese Vorgabe muss aber erst erfüllt werden, wenn Ihre Kommune einen kommunalen Wärmeplan aufgestellt hat oder die Frist zur Erstellung des Wärmeplans abgelaufen ist (Mitte 2026 in Städten mit über 100.000 Einwohnern und Mitte 2028 in allen anderen Gemeinden).
  • Seit Ende 2015 gilt: Die oberste Geschossdecke muss gedämmt werden, wenn sie nicht die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen.
  • Wenn Sie Änderungen an bestehenden Gebäuden vornehmen oder Teile sanieren, gibt das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) Mindeststandards vor, die Sie durch die bauliche Veränderung erreichen müssen. Diese gelten beispielsweise, wenn Sie Fenster austauschen oder die Fassade neu verputzen, nicht jedoch, wenn Sie das Haus nur neu streichen. Es bietet sich dennoch an die Gelegenheit zu nutzen, wenn ohnehin ein Gerüst aufgebaut wird auch gleich die Dämmung auszuführen und so langfristig Heizkosten zu reduzieren.

Energieausweis

  • Energieausweise enthalten Angaben zum Energiebedarf oder Energieverbrauch und eine Effizienzklasse (A+ bis H).
  • Für jeden Neubau und wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen benötigen Sie einen Energieausweis. Eigentümer sind verpflichtet, den Energieausweis bereits bei der Besichtigung vorzulegen und nach Vertragsabschluss an Käufer bzw. Mieter zu übergeben.
  • Energetische Kennwerte (Endenergiebedarf) müssen im Falle des Verkaufs oder der Vermietung in Immobilienanzeigen angegeben werden. Liegt ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vor, muss die Effizienzklasse in der Anzeige veröffentlicht werden.
  • Energieausweise werden stichprobenhaft überprüft.

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