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Ein Dach wird von einem Handwerker mit einer dicken Schicht Steinwolle gedämmt (Quelle: Dr. Josef Hochhuber)

Energetische Sanierung und Neubau

Bei der Sanierung kommunaler Gebäude lässt sich der Energiebedarf auf unter vier Liter Heizöl pro Quadratmeter senken. Neubauten sollten im Passivhausstandard errichtet werden.

Die Bundesregierung hat die Grundpflicht zur Errichtung von Nie­drigstenergiegebäuden gesetzlich verankert (§ 10 GEG - Gebäudeenergiegesetz). Bauherren werden demnach gesetzlich verpflichtet, alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude zu errichten. Das GEG definiert das Niedrigstenergiegebäude als "ein Gebäude, das eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aufweist und dessen Energiebedarf sehr gering ist und, soweit möglich, zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden soll".

Unabhängig von gesetzlichen Vorgaben sollten folgende Aspekte bei Sanierung und Neubau berücksichtigt werden:

Leitlinien für die Sanierung und den Neubau von Verwaltungsgebäuden

  • Ein Primärenergiekennwert zum Heizen, Lüften, Kühlen und Beleuchten von 100 kWh/(m²a) ist ein realistischer Zielwert. Voraussetzung ist die Erarbeitung eines gebäudeübergreifenden Energiekonzeptes, unter Einbeziehung aller relevanten Entscheidungsträger.
  • Ein Heizenergiekennwert von 40 kWh/(m²a) sollte nicht überschritten werden. Der Passivhaus-Standard mit weniger/gleich 15 kWh/(m²a) ist für Neubauten Stand der Technik.
  • Ganzglas- und Glasdoppelfassaden tragen maßgeblich zu Wärmeverlusten bei und bewirken hohe Kühllasten. Glasflächenanteile von 30 bis maximal 50 % der raumbezogenen Fassadenfläche und hochselektive Sonnenschutzverglasung sichern eine ausreichende Tageslichtversorgung und hohen thermischen Komfort bei gleichzeitig geringem Klimatisierungsaufwand.
  • Große Querschnitte für die Luftführung verringern die Druckverluste und damit die notwendige Antriebsenergie für Ventilatoren.
  • Wesentliche Voraussetzungen für einen niedrigen Energiebedarf bei guter Luftqualität sind hohe Wärmerückgewinnungsgrade (WRG) und hocheffiziente Ventilatoren bei Lüftungsanlagen sowie die Luftdichtheit der Gebäudehülle.
  • Ein effizientes Raumklimakonzept beinhaltet die Minimierung innerer und äußerer Wärmelasten, z. B. durch effektiven Sonnenschutz und effiziente Bürogeräte.
  • Eine professionelle Lichtplanung berücksichtigt intelligente Beleuchtung mittels automatischer Abschaltung bei Abwesenheit und tageslichtabhängiges Dimmen der effizienten Leuchtmittel.
  • Für die energieoptimierte Bewirtschaftung des Gebäudes im Sinne des kommunalen Energiemanagements (KEM) ist die systematische Erfassung und Analyse der wesentlichen Energieflüsse und Raumklimadaten einzuplanen. Insbesondere die Automatisierung der Zähler und Fühler sowie eine geeignete Steuerungstechnik ermöglichen den Vergleich der tatsächlichen mit den geplanten Energiekennzahlen und unterstützen die energetische Betriebsoptimierung der Gebäudetechnik.