
Photovoltaik auf Freiflächen
Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FF-PVA) gehören vielerorts bereits zum gewohnten Landschaftsbild. Diese Seite unterstützt mit einem kompakten Überblick bei Planung und Bau und widmet sich auch den sogenannten besonderen Solaranlagen, wie sie auf Parkplätzen, Ackerflächen, Mooren und Gewässern zu finden sind.
Photovoltaikanlagen können nicht nur auf Dächern gebaut werden, sondern auch auf freier Fläche. Ein Vorteil ist, dass sich FF-PVA in der Regel schneller errichten lassen als vergleichbare Dachanlagen. Außerdem sind die Kosten für die Erzeugung des Stroms, die sogenannten Stromgestehungskosten, niedriger. Demgegenüber stehen Fragestellungen einer optimalen Nutzung von (oftmals auch landwirtschaftlichen) Flächen, die durch die Bebauung teils großer Flächen entstehen können. Besondere Solaranlagen bieten hierfür innovative Lösungen, um Flächen besonders effizient zu nutzen.
Weg zur Umsetzung
Flächenauswahl, Baugenehmigung und Anlagenzertifikat: Von der Planung bis zum Bau einer FF-PVA gibt es einiges zu beachten. Hier sind einige wichtige Schritte im Überblick.
Flächenauswahl
Der erste Schritt in der Planung einer FF-PVA ist die Auswahl einer geeigneten Fläche. Wichtige Faktoren sind dabei die Sonneneinstrahlung und die Hangneigung. Im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern finden Sie Informationen und Daten zur Globalstrahlung, welche die Einstrahlung auf eine horizontale Fläche beschreibt. Da für den Stromertrag die Einstrahlung auf die Solarmodule wesentlich ist, sollte auch die Hangneigung des Standorts berücksichtigt werden. Flächen, die nach Norden geneigt sind, eignen sich weniger.
Flächen, auf denen naturschutzfachliche Belange im Vordergrund stehen, sind bei der Flächenauswahl sorgfältig zu prüfen. Auch Flächen mit besonders hoher landwirtschaftlicher Ertragsfähigkeit sollten generell nicht mit FF-PVA belegt werden. Dagegen bieten sich vorbelastete Gebiete wie ehemalige Deponien, Industriebrachflächen und versiegelte Konversionsflächen sehr gut an. Privilegiert zulässig sind FF-PVA neben Autobahnen und zweigleisigen Schienen. Einige der genannten Aspekte sind in unserer PV-Freiflächenkulisse gebündelt dargestellt, weshalb diese sich gut als erste Orientierung für die Standorteignung anbietet. Um die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Anforderungen sicherzustellen, ist es ratsam, die zuständige Naturschutzbehörde bereits während der Flächenauswahl einzubeziehen.
Ein maßgeblicher Einflussfaktor auf die Flächenauswahl ist der Netzverknüpfungspunkt. Da die Kosten für den Netzanschluss in der Regel von den Anlagenbetreibenden getragen werden müssen, kann die Entfernung zum nächsten Netzverknüpfungspunkt ein wirtschaftliches Ausschlusskriterium darstellen. Berücksichtigen Sie ihn daher frühzeitig und erkundigen Sie sich unverbindlich nach der Netzanschlusskapazität beim zuständigen Netzbetreiber. Das offizielle Netzanschlussbegehren sollten Sie aber erst bei fortgeschrittener Planungsreife stellen.
Die Themenplattform: Planen und Genehmigen fasst die in Bayern geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zusammen. Sie finden unter anderem Hinweise zu umweltschutzrechtlichen Belangen, zur Berücksichtigung von Netzanschlusskapazitäten und zu Raumordnung und Regionalplanung.
Baugenehmigung
Im zweiten Schritt müssen Sie klären, ob für die Umsetzung Ihrer FF-PVA eine Bauleitplanung oder eine Baugenehmigung erforderlich ist. Dazu setzen Sie sich mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Verbindung.
Bei FF-PVA, die im Außenbereich als selbstständige Anlagen errichtet werden, ist grundsätzlich eine gemeindliche Bauleitplanung erforderlich. Auf bestimmten Flächen, beispielsweise innerhalb von 200 Metern neben Autobahnen und zweigleisigen Hauptschienenwegen, gelten FF-PVA als privilegierte Bauvorhaben, wodurch das Bauleitplanungsverfahren nicht erforderlich ist. Allerdings ist hier eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau nach Aufgabe der dauerhaften Nutzung an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zu richten. Auch im Rahmen der sogenannten Verfahrensfreiheit müssen etwaig erforderliche fachgesetzliche Genehmigungen oder Ausnahmen beispielsweise im Natur- oder Artenschutzrecht in den dafür vorgesehenen Verfahren beantragt werden. Weitere Informationen sind den Ausführungen auf der Themenplattform Planen und Genehmigen zur Genehmigungspflicht zu entnehmen.
Die Regelungen zur Bauleitplanung bei Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Überblick:
FF-PVA, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen | Ohne vorherige Bauleitplanung im Außenbereich möglich; genehmigungspflichtig |
FF-PVA entlang von Bundesautobahnen | Ohne vorherige Bauleitplanung im Außenbereich möglich; Verfahrensfreies Bauvorhaben |
FF-PVA entlang von mehrgleisigen Schienenwegen | Ohne vorherige Bauleitplanung im Außenbereich möglich; Verfahrensfreies Bauvorhaben |
hofnahe Agri-PVA | Ohne vorherige Bauleitplanung im Außenbereich möglich; genehmigungspflichtig |
Alle übrigen FF-PVA | Gemeindliche Bauleitplanung erforderlich |
Zur Bauleitplanung gehört ein Umweltbericht, in dem Belange des Umweltschutzes, insbesondere des Naturschutzes, Bodenschutzes, Denkmalschutzes und Landschaftsschutzes geprüft werden. Gegebenenfalls sind für die Errichtung der Anlage auf den Einzelfall bezogene Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, die sich jedoch durch eine naturverträgliche Gestaltung der FF-PVA minimieren lassen.
Das Kompetenzzentrum Natur und Energiewende (KNE) zeigt auf seiner Wissensplattform, welche Instrumente im Planungsprozess für eine bessere Förderung der Natur genutzt werden können und auf der Themenplattform Planen und Genehmigen finden Sie Hinweise zur bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung in Bayern.
Über unser Tool 3D Analyse Wind und PV können Sie Ihre geplante Freiflächen-Anlage in einer virtuellen 3D-Landschaft sichtbar machen und sich so einen guten Eindruck über Sichtbarkeit und Wirkung der Anlage verschaffen. Ein 3D-Entwurf unterstützt auch die lokale Akzeptanz für Ihr Projekt.
Anlagenzertifikat
FF-PVA ab einer installierten Leistung von 500 kWp bzw. einer Einspeiseleistung von 270 kWp benötigen ein Anlagenzertifikat. Es ist bei einem akkreditierten Zertifizierer erhältlich und bestätigt, dass die Erzeugungsanlage (EZA) den Anforderungen der VDE-Netzzugangsbestimmungen entspricht. Für Anlagen bis 950 kWp besteht die Möglichkeit eines vereinfachten Anlagenzertifikats. Anlagen mit mehr als 950 kWp müssen das Standardverfahren durchlaufen.
Einspeiseleistung < 270 kWp und installierte Leistung < 500 kWp | kein Anlagenzertifikat erforderlich, Nachweis über Einheiten- und Komponentenzertifikate durch Hersteller |
Einspeiseleistung > 270 kWp und installierte Leistung < 950 kWp | vereinfachtes Anlagenzertifikat (sog. Anlagenzertifikat B) |
Installierte Leistung > 950 kWp | Standardanlagenzertifikat erforderlich (sog. Anlagenzertifikat A) |
Die Umsetzung einer FF-PV Anlage ist Schritt für Schritt im Leitfaden Freiflächen-Photovoltaikanlagen von C.A.R.M.E.N. e.V. beschrieben. Der Leitfaden enthält unter anderem ausführliche Ablaufpläne zu Projektplanung und Bauleitplanverfahren.
Besondere Solaranlagen
Die sogenannten besonderen Solaranlagen ermöglichen eine Mehrfachnutzung von Flächen und können über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden. Dazu gehören Parkplatz-PV-Anlagen, Agri-PV-Anlagen, Moor-PV-Anlagen und schwimmende PV-Anlagen. Ob eine Anlage nach dem EEG gefördert wird, hängt unter anderem vom Standort der Anlage ab. Zudem müssen FF-PVA dazu ab einer bestimmten Anlagengröße (derzeit: 1 MW) an einer Ausschreibung teilnehmen.

Parkplätze
Photovoltaikanlagen über bestehenden Parkplätzen bieten den Vorteil, dass keine zusätzlichen Flächen beansprucht werden. Zudem sind geparkte Autos durch die Überdachung vor Regen, Schnee und Hagel geschützt und im Sommer heizt sich das Innere des Fahrzeugs weniger stark auf. Wenn Ladestationen installiert sind, kann der vor Ort erzeugte Strom direkt zum Laden der geparkten E-Fahrzeuge verwendet werden.
Praxisbeispiel: Solarcarport am P+R Parkplatz am Bahnhof Pfaffenhofen a.d.Ilm
Praxisbeispiel: Supermarkt-Parkplatz in Schwabach erhält Photovoltaik-Dach

Landwirtschaftliche Flächen
Agri-Photovoltaikanlagen (Agri-PVA) ermöglichen die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche unter und zwischen den Modulen. Die PV-Module können auf hohen Gestellen über dem Acker montiert oder senkrecht wie Zaunreihen aufgestellt werden. Landwirtschaftliche Maschinen können unter den Gestellen und zwischen den Reihen verkehren, wodurch Ackerbau oder Nutztierhaltung möglich ist. Eine hofnahe Agri-PVA gilt als privilegiertes Bauvorhaben, wenn sie in einem räumlich-funktionalem Zusammenhang mit einem landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieb steht und eine Grundfläche von maximal 2,5 Hektar umfasst.

Moore
Trockengelegte Moore emittieren durch die Zersetzung von Torf kontinuierlich CO2. Im Gegensatz dazu sind intakte Moore wichtige CO2-Speicher und dabei sogar effektiver als Wälder. FF-PVA auf ehemaligen Moorböden stellen daher eine vielversprechende Alternativnutzung dar, sofern eine dauerhafte Wiedervernässung der Moorfläche sichergestellt wird. Um die Naturverträglichkeit der Anlage zu gewährleisten, müssen die Umweltauswirkungen im Einzelfall betrachtet werden. Für die Errichtung von PV-Anlagen im Donaumoos nahe Ingolstadt wurden die zu berücksichtigenden naturschutzfachlichen Belange vom Bayerischen Landesamt für Umwelt im Auftrag des Donaumoos Zweckverbands ausgearbeitet. Das Dokument bietet eine Orientierung für PV-Anlagen auf Moorböden (siehe Links und Downloads).

Gewässer
FF-PVA auf künstlichen Gewässern ermöglichen die Erschließung zusätzlicher Flächen und können den Wirkungsgrad der PV-Module durch den Kühlungseffekt des Wassers erhöhen. Bei schwimmenden PV-Anlagen, auch als Floating-PV bekannt, sind unter anderem Restriktionen hinsichtlich der Gewässerbedeckung und des Uferabstandes aus § 36 Wasserhaushaltsgesetz zu beachten. Mögliche Umweltauswirkungen müssen im Einzelfall betrachtet werden. Das Bundesamt für Naturschutz führt ein umfangreiches Forschungsprojekt zu diesem Thema durch und erste Ergebnisse daraus sind bereits veröffentlicht (siehe Links und Downloads).
Förderung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen
Nutzen Sie Fördermöglichkeiten für Ihre FF-PVA. Eine erste Orientierung dazu bietet unsere Seite Förderung. Hilfreich ist außerdem der Überblick Förderfälle und -arten gemäß EEG in Bayern.
Ein Teil der durch das EEG förderfähigen Flächen sind in den „Förderkulissen“ im Kartenteil des EAB dargestellt. Für die Förderung von Anlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten gelten gesonderte Voraussetzungen, die auf der Überblicksseite PV-Freiflächenförderung auf landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten zusammengefasst sind.
Links und Downloads
Weg zur Umsetzung
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
PV-Freiflächen – naturverträglich gestalten
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Photovoltaikanlagen auf Deponien
Besondere Solaranlagen
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Agri-PV
Bundesamt für Naturschutz (BfN)
BfN-Schriften 685 - Schwimmende PV-Anlagen: Auswirkungen auf Arten, Lebensräume und Landschaftsbild
Bundesnetzagentur
Besondere Solaranlagen
Donaumoos Zweckverband
Umweltfachliche Grundlagen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen im Donaumoos