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Bunte Würfel mit Fragezeichen. (Quelle: tostphoto - Fotolia.com)

FAQ

In den nachfolgenden FAQs finden Sie Fragen, die zur Nutzung oberflächennaher Geothermie immer wieder gestellt werden. Die aufgeführten Antworten legen die Fakten dar und versachlichen somit die Diskussionen rund um die Energiewende.

Grundsätzlich muss jedes Vorhaben zur thermischen Nutzung des Untergrundes, also jede Erdwärmeanlage, bei der Unteren Wasserbehörde in der Kreisverwaltungsbehörde oder im Umweltamt der kreisfreien Städte angezeigt werden. Für einige Vorhaben reicht die Anzeige aus, in anderen Fällen muss eine wasserrechtliche Erlaubnis eingeholt werden.

Im Leitfaden „Erdwärmesonden in Bayern“ finden Sie im Anhang Antragsunterlagen für die Anzeige der Erdwärmesondenbohrung und den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis für den Bau und Betrieb der Erdwärmesondenanlage.

Bayerisches Landesamt für Umwelt:
Leitfaden "Erdwärmesonden in Bayern“

Außerdem finden Sie auf den Seiten der Kreisverwaltungsbehörde, der Umweltämter der kreisfreien Städte oder bei den Wasserwirtschaftsämtern Antragsunterlagen für den Bau und Betrieb von Grundwasser-Wärmepumpenanlagen oder auch Erdwärmekollektoren.

Meist wird nicht die komplette Anlage gefördert, sondern nur die installierte Wärmepumpe.
Für bereits bestehende Gebäude und Neubauten kann eine Förderung für Wärmepumpen z. B. über das Marktanreizprogramm beantragt werden. Die Grundförderung für eine Wärmepumpe größer 10 kW Heizleistung beträgt 2.800 €, diese Förderung ist mit weiteren Boni kombinierbar. Antragsunterlagen sowie alle notwendigen Informationen finden Sie hier:
https://www.bafa.de

In Neubauten werden Großwärmepumpen mit einer Heizleistung größer 100 kW über die KfW Bankengruppe gefördert.
https://www.kfw.de/

Teilweise wird von der Unteren Wasserbehörde eine Befristung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb der Anlage ausgesprochen. Die Erlaubnis kann nach Ablauf der Befristung verlängert werden.
Die thermische Nutzung des Untergrundes ist nicht kostenpflichtig.

Generell besteht eine Erdwärmeanlage aus zwei Komponenten: der Wärmepumpe und der Wärmequelle. Die Wärmequelle können Erdwärmesonden, Brunnen oder Kollektoren sein. Als grobe Schätzung kann man sagen, dass für die Erschließung der Wärmequelle mit 700 bis 1.000 € pro kW Heizleistung gerechnet werden muss.
Die Kosten für die Wärmepumpe sind darin noch nicht enthalten.
Geld spart man bei den Betriebskosten der Erdwärmeanlage, denn diese sind bis zu 50 % geringer im Vergleich zur Öl- oder Erdgasheizung.

  • Erdwärme steht rund um die Uhr zur Verfügung.
  • Erdwärme ist unbegrenzt vorhanden.
  • Erdwärme spart Betriebskosten.
  • Erdwärme ist eine regenerative Energiequelle und schont die Umwelt.

Sind alle erforderlichen Unterlagen vollständig bei der unteren Wasserbehörde der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder Umweltverwaltung der kreisfreien Städte eingegangen, ist innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens und den weiteren Genehmigungsprozess durch die Behörde zu treffen. Häufig erfolgt die Entscheidung innerhalb weniger Wochen.

Für Erdwärmesonden mit einer Tiefe größer 100 m bedarf es neben der Anzeige der Erdwärmesondenbohrung und ggf. der Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis einer bergrechtlichen Genehmigung. Die Antragsunterlagen werden in der Regel von der Unteren Wasserbehörde an das zuständige Bergamt weitergeleitet.

Häufig fragen sich potenzielle Interessenten von Erdwärmeanlagen, ob im Untergrund genügend Energie zur Verfügung steht und ob der Energiefluss nicht irgendwann endet.
Dies ist in der Regel nicht der Fall! Es wird kontinuierlich Energie aus dem Untergrund oder von der Erdoberfläche nachgeführt. Zum einen erfolgt eine Abstrahlung der Restwärme aus der Entstehung der Erde und dem fortdauernden Zerfall radioaktiver Elemente im Erdinneren. Zum anderen findet eine Speicherung der Sonneneinstrahlung von der Erdoberfläche statt. Durch den getakteten Betrieb der Erdwärmeanlagen und der geringen Laufzeiten außerhalb der Heizphasen setzt über das Jahr hin eine Regeneration des Untergrundes am Anlagenstandort ein.

Ausnahmen können auftreten, wenn keine fachgerechte Auslegung der Anlagen erfolgt und die Anlagen unterdimensioniert sind, oder wenn die Anlagen zu nah zusammen stehen. Die fachgerechte Ausführung wird in verschiedenen Richtlinien und Normen vorgegeben.

Prüfen Sie im Energie-Atlas Bayern mit dem Standortcheck oberflächennahe Geothermie, ob bei Ihnen vor Ort eine Erdwärmenutzung mittels Erdwärmesonde, -kollektor oder Grundwasserwärmepumpe möglich ist. Beachten Sie hierbei die Ergebnisse der Auswertung, die Sie in Form eines PDF-Dokuments erhalten.

Für die weitere Planung sollten Sie sich unbedingt an ein Planungsbüro in Ihrer Nähe wenden, denn gute Planung spart Zeit und Kosten. Zudem stellt das Bayerische Landesamt für Umwelt in der Reihe „UmweltWissen“ eine Informationsbroschüre zum Thema „Oberflächennahe Geothermie“ zur Verfügung.

Besonders Anlagen mit Erdwärmesonden und Grundwasserwärmepumpen sind zum Kühlen von Gebäuden geeignet. Dabei kann die Wärmepumpe inaktiv bleiben und die Klimatisierung der Räume erfolgt über einen Zwischenwärmetauscher direkt aus den Erdwärmesonden oder dem Förderbrunnen der Grundwasser-Wärmepumpenanlage. Im Gegensatz zu herkömmlichen Kühlanlagen wird lediglich der Strom zum Betrieb der Umwälzpumpen benötigt. Somit sind "Erdwärmekühlanlagen" deutlich kostengünstiger im Betrieb.

Ein weiterer Vorteil der Einspeisung der Abwärme aus Gebäuden zu Kühlzwecken über Erdwärmesonden in die Erde besteht in einer thermischen Regeneration des Untergrundes. Damit werden Energiemengen, die dem Untergrund im Heizbetrieb im Winter entzogen wurden, während der Kühlphasen zurückgeführt und stehen dann in der kommenden Heizperiode wieder zur Verfügung.