FAQ
In den nachfolgenden FAQs finden Sie Fragen, die zur energetischen Nutzung von Biomasse immer wieder gestellt werden.
Bei Kaminöfen und anderen Einzelraumfeuerstätten hat deren Bedienung erheblichen Einfluss auf die entstehenden Schadstoffausstöße. Dazu gehören z. B. das richtige Anheizen, eine moderne Feuerstätte und gut aufbereitetes Holz.
Richtig verwendet, ist Holz ein umweltgerechter Brennstoff. Hier erhalten Sie Tipps, wie Sie Ihre Holzheizung richtig bedienen:
Umweltbundesamt (UBA):
Broschüre "Heizen mit Holz – Ein Ratgeber zum richtigen und sauberen Heizen mit Holz“
Technologie- und Förderzentrum (TFZ):
Richtig Heizen mit Holz
Als Kurzumtriebsplantage (kurz KUP, auch Kurzumtriebskultur, Energiewald oder Agrarholz genannt) bezeichnet man den Anbau schnellwachsender, wiederausschlagfähiger Baumarten auf landwirtschaftlichen Flächen. Aufgrund des sehr schnellen Jugendwachstums können KUP in kurzen Rotationsperioden bewirtschaftet werden. Nach der Ernte schlagen die Bäume aus dem Stock wieder aus.
Rechtliche Vorgaben für Bayern
Nach dem Bundeswaldgesetz sind KUP kein Wald, sondern landwirtschaftliche Flächen. Trotzdem benötigt man in Bayern eine waldrechtliche Genehmigung, die am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden muss. Laut Bundeswaldgesetz muss eine KUP nach spätestens 20 Jahren einmal beerntet werden. Der Anbau von KUP ist für den Landwirt förderunschädlich, d. h. er kann für die betreffende Fläche die betriebsindividuelle Prämie beantragen.
Weitere Informationen:
Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF):
Kurzumtriebsplantagen
Bayerisches Amt für Waldgenetik (AWG):
Energiewald
Technologie- und Förderzentrum (TFZ):
Broschüre "Holzhackschnitzel aus dem Kurzumtrieb –Brennstoffqualität und Verbrennungsverhalten"
Geruchsemissionen aus Biogasanlagen gibt es dann, wenn die Biomasse vor oder nach dem Prozess nicht sachgerecht gelagert wird, der biologische Prozess aus dem Gleichgewicht kommt oder schlecht vergorenes Material auf den Acker ausgebracht wird. Letztlich entscheiden die Sauberkeit und der störungsfreie Betrieb einer Biogasanlage, ob die Anlage weitgehend geruchsfrei betrieben wird.
Gülle aus der landwirtschaftlichen Tierhaltung, die vor ihrer Ausbringung auf die Ackerflächen zunächst in einer Biogasanlage vergoren und energetisch genutzt wurde, verursacht wesentlich geringere Geruchsbelästigungen als unvergorene Gülle.
Bei der Verbrennung des gewonnenen Gases in der Biogasanlage entstehen Strom und Wärme. Ein Teil dieser Wärme wird zur Beheizung der Fermenter benötigt. Mit der restlichen Wärme können Gebäude beheizt oder land- und fortwirtschaftlichen Produkte getrocknet werden. Ebenso kann die restliche Wärme in das Fernwärmenetz eingespeist werden. Für eine derartige Nutzung braucht es geeignete Abnehmer sowie entsprechende Wärmekonzepte.
Weitere Informationen:
Bayerisches Landesamt für Umwelt:
Studie "Wärmenutzung bei kleinen landwirtschaftlichen Biogasanlagen"
C.A.R.M.E.N. e. V.:
Wirtschaftlichkeit der Wärmenutzung in landwirtschaftlichen Trocknungsanlagen
Biogas Forum Bayern:
Wärmenutzung
Deutsche Biomasseforschungszentrum gemeinnützige GmbH (DBFZ):
Report "Wärmenutzung von Biogasanlagen"