Bild
Photovoltaikmodule auf einem Hausdach (Quelle: Smileus - Fotolia.com)

Photovoltaik auf Dachflächen

Dachflächen-Photovoltaikanlagen werden von Kommunen, Unternehmen und Privatleuten errichtet. Diese Seite unterstützt Sie beim Planungsprozess und geht Schritt für Schritt vor. Angefangen bei der Eignung der Dachfläche, über gesetzliche Vorgaben, Wirtschaftlichkeit, Energiespeicher und Förderung bis hin zur Einholung des Angebots.

Schritt 1: Eignung der Dachfläche prüfen

Bevor eine Photovoltaikanlage auf dem Dach montiert werden kann, muss geprüft werden, ob die Dachfläche hierfür geeignet ist. Dabei spielen neben der Ausrichtung des Daches auch bauliche Voraussetzungen sowie Eigentums- und Nutzungsverhältnisse eine Rolle.

Ausrichtung und Dachneigung

Den höchsten Energieertrag erzielen Sie mit einer nach Süden ausgerichteten Anlage. Doch auch mit Abweichungen nach Südosten oder Südwesten ist der Ertrag nicht wesentlich gemindert. Bei einer Ost-West-Ausrichtung fällt der Ertrag zwar insgesamt etwas geringer aus, aber dafür wird morgens und abends mehr Strom produziert als bei Anlagen auf Süd-Dächern. Im individuellen Fall ist daher bei einer Ost-West-Ausrichtung der Eigenverbrauch höher als bei einer Ausrichtung nach Süden. Bei nach Süden ausgerichteten Anlagen wird mit einer Dachneigung von etwa 30° der höchste Ertrag erzielt. Auf Flachdächern müssen die Module aufgeständert montiert werden. Möglich ist eine steilere Aufständerung in Richtung Süden oder eine flachere Aufständerung in Richtung Osten und Westen. Grundsätzlich steigert ein stärkerer Neigungswinkel den Ertrag im Winter, ein flacherer den im Sommer. Bei sehr geringen Neigungswinkeln ist zu beachten, dass Regen und Wind die Anlage nicht mehr ausreichend von Blättern, Pollen oder Schmutzpartikeln reinigen und auch der Schnee nicht mehr selbständig abrutscht. Es kann dann erforderlich sein, die Anlage manuell zu reinigen oder vom Schnee zu befreien.

Verschattung

Vermeiden Sie möglichst, dass Antennen, Bäume oder Strommasten einen Schatten auf die Anlage werfen oder sie durch Blätter und Dreck verschmutzt ist. Ein wenig Schatten mag harmlos erscheinen, kann die Leistung jedoch empfindlich beeinträchtigen, da nicht nur der betroffene Bereich, sondern die Leistung des gesamten Moduls beeinträchtigt ist. In modernen Anlagen sind daher sogenannte Bypass-Dioden verbaut, die den Strom an den betroffenen Bereichen vorbeiführen und Verschattungsverluste reduzieren. Außerdem verhindern sie Überspannungen und damit die Beschädigung der Anlage. Bypass-Dioden sind jedoch nicht für den Ausgleich dauerhafter Verschattungen gedacht, weshalb im Zweifel eine Verschattungsanalyse in der Planungsphase ratsam ist. Mit einer Verschattungsanalyse können auch Verschattungen berechnet werden, die durch den niedrigen Sonnenstand in den Wintermonaten entstehen.

Auf Flachdächern muss je nach Ausrichtung der Abstand zwischen den Reihen so gewählt werden, dass sich die Module nicht gegenseitig verschatten. Je größer der Neigungswinkel, desto größer muss der Reihenabstand sein. Bei einer nach Süden ausgerichteten Anlage, ist daher Platz für eine geringere Anzahl an Modulen. Ist die Anlage nach Osten und Westen ausgerichtet, können die Module doppelseitig („Rücken an Rücken“) aufgeständert werden, sodass die Dachfläche besser genutzt wird. 

Statik 

Lassen Sie vorab prüfen, ob das Dach die Last der PV-Module tragen kann. Denn: Als Beauftragender sind Sie grundsätzlich für die Statik verantwortlich. Am besten Sie achten bei der Angebotseinholung darauf, dass im Angebot die Prüfung der Statik bereits berücksichtigt ist.

Zustand des Daches

Anstehende Sanierungsmaßnahmen sollten vor der Montage der Anlage durchgeführt werden, damit während der Betriebszeit keine größeren Arbeiten nötig sind. Prüfen Sie daher, ob Ihr Dach bereits zukunftsfähig gedämmt ist. Neubauten und kürzlich sanierte Dächer weisen meist einen U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) von kleiner 0,15 W/m²K auf. Prüfen Sie außerdem, ob es nötig ist oder in den nächsten Jahren nötig werden könnte, das Dach neu zu decken oder die Dachabdichtung zu erneuern. Gerade bei Flachdächern sollte gewährleistet sein, dass die Dachabdichtung ausreicht – auch während der Amortisationszeit der Anlage.

Falls vor der Montage der PV-Anlage ohnehin ein neues Dach ansteht, kommt prinzipiell auch eine sogenannte Indach-Photovoltaikanlage, auch gebäudeintegrierte PV-Anlage genannt, infrage. Wie die Bezeichnung schon vermuten lässt, werden solche Anlagen nicht „Aufdach“ montiert, sondern in dieses integriert. Die Anlage ersetzt damit die Dachziegel und fungiert als Dacheindeckung. Da die Indachmodule zur wasserführenden Schicht werden, muss auf eine gute Bauausführung geachtet werden, um die Dichtheit des Daches sicherzustellen. Indach-Anlagen sind optisch weniger auffällig und kommen daher auch in denkmalgeschützten Bereichen zum Einsatz. Nachteilig ist, dass sie teurer als herkömmliche Anlagen sind und sich die Anlage aufgrund des fehlenden Abstands zwischen Modulen und Dach stärker aufheizt, wodurch der Ertrag sinkt. 

Eigentums- und Nutzungsverhältnisse

Vermieten Sie ein Objekt, so können Sie den Strom aus der Anlage an Ihre Mieterinnen und Mieter verkaufen. Dies wird gesetzlich über den sogenannten Mieterstromzuschlag gefördert, den die Vermietenden zusätzlich zur Förderung nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für den von der PV-Anlage eingespeisten Strom erhalten. Eine Alternative zum Mieterstrom bietet die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung, welche im Jahr 2024 mit dem sog. Solarpaket I eingeführt wurde. Diese eignet sich auch für Mehrparteienhäuser mit mehreren Eigentümerinnen und Eigentümern, ein separater Zuschlag auf die EEG-Förderung ist hier nicht vorgesehen.

Die Förderung wird nur ausgezahlt, wenn einige Vorgaben eingehalten werden. Unter anderem dürfen Mieterinnen und Mieter nicht dazu verpflichtet werden, ihren Strom aus der PV-Anlage zu beziehen. Der Bezug darf daher nicht an den Mietvertrag gekoppelt sein. Beachten Sie, dass Sie beim Mieterstrommodell als Stromversorger auftreten und damit Lieferantenpflichten erfüllen müssen. Sie sind verantwortlich, dass rund um die Uhr eine zuverlässige Stromversorgung gewährleistet ist, also auch dann, wenn die PV-Anlage nicht genügend Strom liefert. 

Anders als beim Mieterstrom entfällt bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung die „Lieferantenpflicht“. Die Interessenten erwerben Anteile an der gemeinschaftlich beschafften PV-Anlage. Der erzeugte Strom wird dann gemäß eines Aufteilungsschlüssels an die teilnehmenden Wohnungen verteilt. Zusätzlich beziehen die einzelnen Eigentums- bzw. Mietparteien Strom von ihrem jeweiligen Stromlieferanten. Überschüsse werden ins öffentliche Netz eingespeist und gemäß EEG vergütet. In der Praxis wird insbesondere dem jeweiligen Mess- und Abrechnungskonzept große Bedeutung zukommen. 

Auf Solarflächenbörsen können Dachflächen zur Pacht angeboten und gesucht werden. Die Nutzung des Gebäudedaches muss im Grundbuch als „Grunddienstbarkeit“ eingetragen werden. Nur so ist das Eigentum der Anlage im Falle eines Verkaufs der Immobilie rechtssicher nachgewiesen. 

Das PV-Potenzial auf Dachflächen in Bayern wurde auf Basis eines 3D-Gebäudemodells neu berechnet. Sie finden die Karten im Energie-Atlas Bayern – erfasst sind die Potenziale für Regierungsbezirke, Landkreise und Gemeinden. 

Schritt 2: Gesetzliche Vorschriften beachten

Bei der Planung und Genehmigung von Dachflächen-PV-Anlagen sind örtliche Bauvorschriften, Meldepflichten und gegebenenfalls der Denkmalschutz zu berücksichtigen.

Baugenehmigung

Bei PV-Kollektoren auf, in und an Dach- und Außenwandflächen ist keine Baugenehmigung erforderlich. Es können jedoch örtliche Bauvorschriften oder der Denkmalschutz der Errichtung der Anlage entgegenstehen.

Die Person, welche die PV-Anlage errichten lässt, ist immer für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich. Dies bedeutet, dass Sie auch dann verantwortlich sind, wenn Sie Ihre Anlage von einem Fachunternehmen planen und montieren lassen. Es ist daher empfehlenswert, sich bei der zuständigen Gemeinde oder dem Landratsamt über Bauvorschriften und Denkmalschutzbestimmungen zu erkundigen. 

Denkmalschutz 

Für PV-Anlagen auf Baudenkmälern sowie im Ensemble und im Nähebereich von Baudenkmälern besteht eine Erlaubnispflicht (Art. 6 BayDSchG). Dient die Anlage überwiegend für den Eigenbedarf, gilt die Spezialregelung des Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayDSchG. Der Nähebereich ist zu prüfen, wenn sich eine PV-Anlage auf das Erscheinungsbild eines Baudenkmals auswirken kann, auch wenn das Gebäude nicht als Denkmal in die Denkmalliste eingetragen ist oder sich nicht im Ensemble befindet. 
Im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern können Sie die landschaftsprägenden Denkmäler für Ihre Region anzeigen lassen. Weitere Informationen entnehmen Sie der Fachdateninformation, die Sie dort über den i-Button im aufgeklappten Menü aufrufen können.

Gewerbeanmeldung

Privatpersonen werden aufgrund der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gezahlten Vergütung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UstG) steuerlich zu Unternehmern. Sie sind jedoch in der Regel keine Unternehmer im ordnungsrechtlichen Sinn, sodass meist keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.

Einkommensteuer 

Die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen wurde 2022 erheblich vereinfacht. Für die meisten privaten Anlagen entfällt die Einkommensteuer. Voraussetzung ist, dass die Anlage privat und nicht gewerblich betrieben wird und sich auf einem Wohn- oder Nebengebäude wie Garage oder Carport befindet. Außerdem darf die Anlage maximal 30 Kilowatt-Peak aufweisen. Bei Mehrfamilienhäusern sind es 15 Kilowatt-Peak pro Wohneinheit.

Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen keine Steuerformulare ausgefüllt werden und Sie müssen Ihre PV-Anlage auch nicht beim Finanzamt anmelden. Jedoch können private Anlagen nun nicht mehr steuerlich abgeschrieben werden. Weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung von PV-Anlagen finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Steuern

Umsatzsteuer

Seit 2023 wird für den Kauf von privaten PV-Anlagen auf Dachflächen keine Umsatzsteuer mehr fällig. Im Angebot des Fachbetriebes muss daher der Angebotspreis „zzgl. 0 Prozent Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer“ angegeben sein.

Registrierung im Marktstammdatenregister

Jede neue PV-Anlage muss ins Marktstammdatenregister eingetragen und damit bei der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Dies gilt auch für eventuell vorhandene Batteriespeicher. In Bayern können Sie Ihre Anlage online über die Plattform BayernPortal anmelden. 

Auch Balkonkraftwerke bis zu einer Einspeiseleistung von 800 W bzw. einer Modulleistung bis 2000 W müssen registriert werden. Seit dem 1. April 2024 sind jedoch nur noch wenige Angaben im Marktstammdatenregister erforderlich. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist entfallen. Außerdem wurden Balkon-PV-Anlagen in den Katalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht aufgenommen. Dies bedeutet, dass Sie grundsätzlich die Gestattung eines Balkonkraftwerks verlangen können, egal ob Sie zur Miete wohnen oder Ihnen die Wohnung gehört.

Hinweis: Damit die leistungsstärkeren Wechselrichter in der Praxis zum Einsatz kommen dürfen, werden aktuell die technischen Normen angepasst und befinden sich Stand März 2025 noch im Entwurfsstadium. Die Grenze von 800 W ist damit offiziell noch nicht anwendbar.  

Schritt 3: Wirtschaftlichkeit der Anlage prüfen und optimieren

Um zu überprüfen, ob sich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach lohnt, sind einige Überlegungen und Berechnungen nötig. Wichtig ist unter anderem die Eigenverbrauchsquote, aber auch Amortisationszeit, Gewinnerwartungen und die passende Dimensionierung spielen eine Rolle. Außerdem steht die Entscheidung an, ob die Anlage gekauft oder gemietet werden soll.

Volleinspeisung oder Eigenverbrauch

Betreibende großer Anlagen müssen den von der Anlage produzierten Strom über das Direktvermarktungsmodell verkaufen. Für kleinere Anlagen erhalten Betreibende hingegen 20 Jahre lang eine garantierte und gleichbleibende Vergütung. Wie hoch die EEG-Einspeisevergütung genau ist, hängt von der Größe der Anlage und dem Datum der Inbetriebnahme ab. Außerdem ändert sich die Vergütung mit dem gewählten Einspeisemodell. 

Eine Möglichkeit ist, dass Sie den gesamten von Ihrer Anlage produzierten Strom ins öffentliche Stromnetz einspeisen und den für sich selbst benötigten Strom von einem Stromanbieter beziehen. Bei diesem Modell wird von Volleinspeisung gesprochen. Angesichts hoher Strompreise und in den letzten Jahren deutlich gesunkener Einspeisevergütungen ist es gerade bei Anlagen auf Eigenheimen wirtschaftlich, möglichst viel Strom selbst zu verbrauchen. Anders sieht es aus, wenn der Strom vor Ort nicht oder kaum genutzt werden kann, da sich die Anlage beispielsweise auf einer Scheune oder einem Lagergebäude befindet. In solchen Fällen kann es sich lohnen, die Volleinspeisung zu wählen. Beachten Sie dabei, dass die Volleinspeisung rechtzeitig vor der Inbetriebnahme der Anlage schriftlich an den Netzbetreiber gemeldet werden muss. 

Entscheiden Sie sich für eine Überschusseinspeisung, dann verbrauchen Sie einen Teil des von Ihrer PV-Anlage produzierten Stroms bei sich im Haushalt und speisen nur den nicht benötigten Überschuss ins Stromnetz ein. Den zusätzlich benötigten Strom beziehen Sie über einen Stromversorger. Bei der Überschusseinspeisung fällt die Vergütung pro kWh geringer aus als bei der Volleinspeisung, allerdings sparen Sie durch den Eigenverbrauch Stromkosten. 

Grundsätzlich können Sie Ihr Einspeisemodell jährlich ändern. Wenn Sie beispielsweise von Volleinspeisung auf Eigenverbrauch wechseln, dann erhalten Sie die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage gültige Vergütung für die Überschusseinspeisung.

Die aktuell gültigen Vergütungen für Überschusseinspeisung/Eigenverbrauch und Volleinspeisung finden Sie bei der Bundesnetzagentur

Amortisation und Gewinnerwartungen

Die Anschaffungskosten einer PV-Anlage stehen den Erträgen aus der Einspeisevergütung und der Reduzierung der Stromkosten durch den Eigenverbrauch gegenüber. Wie schnell die Anlage die Anschaffungskosten aufwiegt, sich also amortisiert hat, hängt vom zu erwartenden Stromertrag, den Anschaffungskosten der Anlage, der Strompreisentwicklung und von weiteren Faktoren wie dem Eigenverbrauchsanteil ab. Nach der Amortisation erwirtschaftet die Anlage in ihrer noch verbliebenen Laufzeit Gewinn. Mit der Größe der Anlage steigen die Anschaffungskosten, aber auch der absolute Gewinn. Um die Amortisationszeit Ihrer geplanten Anlage herauszufinden, können Sie spezielle Rechner und Simulationsprogramme nutzen und sich von Fachbetrieben, Planungsbüros und Energieberatern oder -beraterinnen individuell unterstützen lassen.

Die Eigenverbrauchsquote ist ein guter Hebel, um die errechnete Amortisationszeit zu verkürzen. Intelligente Haushaltsgeräte und Wallboxen mit intelligenter Steuerung tragen dazu bei, dass Strom dann verbraucht wird, wenn die Anlage genügend liefert.
Die wirtschaftliche Amortisation ist nicht zu verwechseln mit der energetischen Amortisation. Diese liegt in Europa bei etwa einem Jahr und gibt den Zeitraum an, den die Anlage benötigt, um die für die Herstellung aufgewendete Energie zu produzieren. 

Dimensionierung

Da kleine Anlagen in der Anschaffung relativ gesehen teurer sind als größere, ist es nicht unbedingt wirtschaftlich, die Anlage exakt am Eigenbedarf auszurichten. Eine 2019 durchgeführte Studie der HTW Berlin im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW zeigte, dass es sich für Eigenheimbesitzende lohnt, die vorhandene Dachfläche voll auszunutzen und damit die Installationskosten pro kWp zu verringern. Durch die Netzintegration der Anlage, also die Einspeisung überschüssigen Stroms ins öffentliche Netz, erhöht sich der insgesamt erwirtschaftete Gewinn der Anlage. Zu beachten ist, dass in besonders sonnenreichen Stunden bereits sehr viel Solarstrom im Netz ist und es ggf. in diesen Zeiträumen zu einer Abregelung von Solarstromerzeugung durch die Netzbetreiber kommt. Der Anlagenbetreibende wird hierfür grundsätzlich finanziell entschädigt. Mit dem sog. Solarspitzengesetz wurde die EEG-Förderung dahingehend angepasst, dass kleinere Anlagen bis zum Einbau intelligenter Mess- und Steuerungssysteme in ihrer Einspeisung begrenzt werden, um die Verteilnetze nicht zusätzlich zu belasten.

Reicht das Budget für eine maximale Nutzung des Daches nicht aus, dann sollten Sie sich am Eigenverbrauch orientieren und möglichst viel Strom selbst verbrauchen und wenig zukaufen.

Planen Sie bei der Dimensionierung der Anlage Anschaffungen in der Zukunft mit. Ein E-Auto oder der Betrieb einer Wärmepumpe würden den Energieverbrauch Ihres Haushalts und damit die benötigte Anlagenleistung signifikant erhöhen. Ein E-Auto mit einer jährlichen Fahrleistung von 10.000 Kilometern benötigt laut ADAC beispielsweise rund 2.000 kWh. 

Informationen zur Frage, ob sich die Anschaffung eines Batteriespeichers lohnt, um den Eigenverbrauch weiter zu steigern, finden Sie unter „Schritt 4: Anschaffung eines Energiespeichers prüfen“.    

Kaufen oder pachten

Der Kauf einer Photovoltaikanlage ist eine große Investition. Alternativ kann eine Anlage daher auch gepachtet werden. Mit der Pacht entfällt die hohe Anfangsinvestition und mögliche Wartungs- und Reparaturkosten werden bei entsprechender Vereinbarung vom Verpächter übernommen. Auch Versicherungen sind meist schon im Pachtvertrag enthalten. Achten Sie bei der Auswahl eines Angebots darauf, ob Batteriespeicher und Wallbox dazu gepachtet werden können und ob die PV-Anlage nach Ende der Vertragslaufzeit kostenfrei in Ihr Eigentum übergeht. Da auch der Verpächter mit der Anlage Gewinn erzielen möchte, sind Pachtanlagen insgesamt teurer als Kaufanlagen. Außerdem ist zu bedenken, dass die Verträge üblicherweise auf 15 bis 25 Jahre angelegt sind und auch dann weiterlaufen, wenn Sie Ihr Haus verkaufen oder vererben.

Schritt 4: Anschaffung eines Energiespeichers prüfen

Grundsätzlich ist es sinnvoll, möglichst viel des produzierten Stroms selbst zu verbrauchen. Neben anderen Faktoren wie der Ausrichtung und Dimensionierung der Anlage sind Batteriespeicher daher eine Möglichkeit, um den Eigenverbrauch zu erhöhen. Zudem kann durch den geeigneten Betrieb des Speichers (Einspeicherung in Zeiten hohen Solarstromangebots) einer lokalen Überlastung der Stromverteilnetze entgegengewirkt werden.

Speichertypen

Für Photovoltaik-Stromspeicher im privaten Gebrauch sind Lithium-Ionen-Akkus der vorwiegend genutzte Speichertyp. Vorteile gegenüber den lange gängigen und grundsätzlich noch erhältlichen Blei-Säure- und Blei-Gel-Akkus sind unter anderem die längere Lebensdauer, eine deutlich größere Entladetiefe und schnelleres Aufladen. Blei-Speicher sind günstiger, weniger empfindlich und insbesondere als Autobatterien bereits lange auf dem Markt erhältlich. Da die Lithium-Ionen-Technologie jedoch ausgereift und die Kosten gesunken sind, kommen Blei-Speicher kaum noch zum Einsatz.

Lebensdauer der Speicher

Lithium-Ionen-Akkus haben eine Lebensdauer von mindestens 10 bis 20 Jahren bzw. sind auf etwa 4.000 bis 5.000 Ladezyklen ausgelegt. Wie schnell der Speicher tatsächlich altert und damit an Kapazität verliert, ist unter anderem von Einflüssen wie dem Aufstellort und der Nutzung der Batterie abhängig. Ein richtig dimensionierter Speicher sowie ein gutes Batteriemanagement unterstützen einen möglichst batterieschonenden Betrieb.

Smarte Komponenten wie eine Monitoring Software kontrollieren und steuern die Ladevorgänge des Speichers. Zur Schonung der Batterie sorgen sie beispielsweise dafür, dass im Speicher keine Tiefenentladung stattfindet, der Speicher nicht oder nur für kurze Zeit voll aufgeladen ist und die Betriebstemperatur sicher ist. 

Dimensionierung

In die Berechnung der optimalen Speichergröße fließen Faktoren ein wie die Leistung der PV-Anlage, der durchschnittliche tägliche Energiebedarf, der gewünschte Autarkiegrad und die Batteriekapazität. Wenn Sie einen modular aufgebauten Speicher wählen, kann dieser später noch erweitert werden, beispielsweise wenn für das Haus eine Wärmepumpe angeschafft wird.
Batteriespeicher dienen nicht nur zur Erhöhung des Eigenverbrauchs, sie können bei einem netzdienlichen Betrieb einen Beitrag zur Stabilität des Netzes leisten. Dies bedeutet beispielsweise, dass sich der Speicher in den sonnigen Mittagsstunden voll auflädt und bei Engpässen Strom ans öffentliche Netz abgibt. Entsprechende Regularien zu intelligenten Energiemanagementsystemen finden sich in der am 25. Februar 2025 in Kraft getretenen Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)

  • Ein Batteriespeicher sollte nur installiert werden, wenn ausreichend Solarstromüberschüsse anfallen. Die PV-Leistung sollte daher mindestens 0,5 kW je 1000 kWh/a Stromverbrauch betragen.
  • Der Batteriespeicher sollte im Verhältnis zur PV-Anlage nicht zu groß sein. Hierzu ist die nutzbare Speicherkapazität auf maximal 1,5 kWh je 1 kW PV-Leistung zu begrenzen.
  • Die Größe des Batteriespeichers ist zudem an den Stromverbrauch anzupassen, indem die nutzbare Speicherkapazität maximal 1,5 kWh je 1000 kWh/a Stromverbrauch beträgt. Dieser Wert entspricht etwa dem durchschnittlichen Stromverbrauch in den Nachtstunden.
     

Gesundheit und Sicherheit 

Blei-Akkus dürfen nur in gut belüfteten Räumen untergebracht werden, da kleinere Gasmengen austreten. Lithium-Ionen-Akkus geben bei korrektem Betrieb keine gesundheitsgefährdenden Stoffe ab, können aber bei Bränden stark reizende, ätzende sowie giftige Dämpfe und Substanzen emittieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass ein PV-Speicher einen Brand verursacht, ist äußerst gering. Vor mechanischen Beschädigungen ist der Speicher durch die Einhausung gut geschützt. Kommt es durch Fehlfunktionen in den Batteriezellen zu Überhitzungen, werden diese in der Regel durch Batteriemanagement und Schaltelektronik eingedämmt.

Umweltaspekte

Lithium-Ionen-Akkus sind weit verbreitet und auch in Smartphones, Notebooks oder E-Autos verbaut. Die Förderung der in Lithium-Ionen-Akkus enthaltenen Metalle kann in den Herkunftsländern große Umweltschäden verursachen und wirft häufig auch soziale Fragen auf.  Beispielsweise wird in Südamerika zur Lithiumgewinnung meist Sole nach oben gepumpt und verdunstet. In den ohnehin trockenen Regionen sinkt dadurch der Grundwasserspiegel weiter ab und gefährdet damit die Trinkwasserversorgung. Zudem besteht die Gefahr, dass verwendete Chemikalien und Schwermetalle in die Umwelt gelangen. Es wird deshalb an weniger belastenden Verfahren zur Lithiumgewinnung geforscht und an Alternativen. Eine dieser Alternativen sind Natrium-Ionen-Batterien, auch Salzwasserbatterien genannt. Sie enthalten keine seltenen oder giftigen Materialien, sind nicht brennbar und benötigen keinen Puffer, da sie komplett entladen werden können. Großer Nachteil ist die im Vergleich zum Lithium-Ionen-Speicher deutlich geringere Energiedichte. Dies bedeutet, bei gleicher Leistungsfähigkeit wären die Abmessungen des Stromspeichers viel größer. Da für stationäre Speicher Größe und Gewicht weniger nachteilig sind, ist die Salzwasserbatterie eine potenzielle Alternative, auch wenn zu erwarten ist, dass trotz Forschung die Energiedichte von Lithium-Ionen-Speichern nicht erreicht werden kann. Salzwasserbatterien sind aktuell ein kaum erhältliches Nischenprodukt.

Schritt 5: Förderung beantragen

Photovoltaikanlagen erhalten durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz eine Förderung. Zusätzlich kann für die Investition bei der KfW ein vergünstigter Kredit aufgenommen und regionale Förderprogramme und Zuschüsse beantragt werden. In der Regel dürfen Sie vor der Förderzusage nicht mit dem Bau der Anlage beginnen. Es ist daher wichtig, sich rechtzeitig über Förderungen zu informieren und die Anträge auf Förderung zu stellen.

Schritt 6: Angebote einholen und Anlage montieren

Wenn die Planungen für Ihre PV-Dachflächenanlage konkreter werden, holen Sie Angebote von Fachfirmen ein und lassen die Installation durchführen.

Kostenlose Beratung

Zu erneuerbaren Energien und Energiesparfragen können Sie bei der Verbraucherzentrale eine kostenfreie Online-Kurzberatung in Anspruch nehmen. 

Angebote 

Es ist empfehlenswert mehrere Kostenvoranschläge einzuholen und diese zu vergleichen. Bei der Prüfung der Angebote können Checklisten verwendet werden, wie sie beispielsweise von der Verbraucherzentrale oder C.A.R.M.E.N. e.V. kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. 

Beauftragen Sie die Fachfirma erst, wenn Förderanträge bereits gestellt und bewilligt wurden. Aufträge zur Planung der Anlage können Sie jedoch bereits vor dem Förderantrag vergeben.

Selbst- oder Fremdmontage 

Eine Selbstmontage von Dachflächen-PV-Anlagen ist grundsätzlich erlaubt, jedoch nicht zu empfehlen. Elektroarbeiten sind risikoreich und Montagefehler können zu hohen Kosten führen. Bei der Selbstmontage besteht außerdem die Gefahr, dass Herstellergarantien für die Komponenten der Anlage entfallen und auch der Versicherungsschutz betroffen ist.

Beachten Sie unbedingt, dass für den Anschluss an das öffentliche Stromnetz und die Hauseinspeisung in jedem Fall eine Fachfirma beauftragt werden muss. Viele Betriebe sind nicht bereit, selbstinstallierte Anlagen abzunehmen und das Risiko von unentdeckten Fehlern zu tragen.