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Windrad mit Mann © PantherMedia

Interkommunale Zusammenarbeit bei Windenergievorhaben

Über ein gemeinsames Kommunalunternehmen können Städte und Gemeinden einen Windpark betreiben

Die Planung eines Windparks kann schnell ein Gebiet umfassen, das sich auf mehrere Gemeinden erstreckt. Wenn benachbarte Kommunen gemeinsam ein Windenergievorhaben umsetzen möchten, bietet sich unter Umständen die Gründung eines gemeinsamen Kommunalunternehmens (gKU) an. 

Einen solchen Weg haben zum Beispiel die drei oberfränkischen Gemeinden Gesees, Hummeltal und Mistelbach eingeschlagen. Seit November 2014 laufen dort zwei Windenergieanlagen, betrieben durch das gemeinsame Kommunalunternehmen "Windpark Pettendorfer Rangen“

„Die Kostenstruktur ist schlank. Die Overhead-Kosten sind sehr gering“, sagt Vorstand Matthias Hagen, der seit drei Jahren an Bord ist. Hauptamtliche Mitarbeiter gibt es keine. Hagen selbst arbeitet für das gKU nebenberuflich: Als Vorstand ist er auf Minijob-Basis angestellt. Jede der drei Gemeinden hält – unabhängig von ihrer Größe - ein Drittel des Kommunalunternehmens. Externe Firmen sind nicht beteiligt. Die Zusammenarbeit mit den drei Gemeinden „läuft gut“, sagt Hagen. „Jeder verfolgt das gleiche Ziel.“ Und das gKU verfüge über die nötige Beinfreiheit: „Wir sind ein Wirtschaftsunternehmen, die Entscheidungen werden auf kaufmännischer Ebene getroffen.“

Ausschüttung in Bürgerstiftungen

Die Gemeinden haben eigene Bürgerstiftungen gegründet. „Wenn die Zahlen des gKU es zulassen, dann kommt es zu Ausschüttungen in Form von Spenden in den Stiftungstopf und auch zu Ausschüttungen zur freien Verwendung der Gemeinden“, erklärt Hagen. Und die Zahlen sind gut: Im gKU fielen in den vergangenen Jahren nach Steuern jeweils sechsstellige Gewinne an. Auch zahlt das gKU Gewerbesteuer an die Gemeinden.

Aktuell ist eine dritte Windenergieanalage in Planung. Der Bau soll im Jahr 2025 beginnen. Für die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft ist der Betrieb des Windparks über das gKU ein Erfolgsmodell. Wäre es das auch für andere Gemeinden? Im Falle des Windparks Pettendorfer Rangen zogen Flächeninhaber, Gemeinden und Banken an einem Strang

Bereits 2007 wurde in Oberfranken das gemeinsame Kommunalunternehmen Oberes Egertal von den Kommunen Weißenstadt und Röslau ins Leben gerufen. Schon lange hatten die beiden Kommunen in der Abwasserwirtschaft zusammengearbeitet, ursprünglich in der Form eines Zweckverbands. Inzwischen übernimmt das gKU, an dem Weißenstadt mit rund 60 Prozent beteiligt ist und Röslau mit 40 Prozent, unter anderem auch Nahwärmeversorgung und Stromversorgung und betreibt die kommunalen Bauhöfe.

Die Initiative zum Bau und Betrieb eines Windparks durch das gKU kam von der Gemeinde Röslau. „Wir haben uns unterschiedliche Projektierer angesehen“, sagt Vorstand Stefan Webhofer. „2013 haben wir dann eine Kooperationsvereinbarung unterschrieben.“ Vier Jahre später konnte der Windpark in Betrieb genommen werden. Der Windpark in Form einer GmbH und Co. KG sowie die Verwaltungs-GmbH als deren Komplementärin sind beide in kommunaler Hand – als 100-prozentige Tochtergesellschaften des gKU.

Projekt kein "Selbstläufer"

Ein Selbstläufer war das Projekt für das gKU allerdings nicht: „Die ersten Jahre waren vom Windertrag leider nicht so, wie erhofft“, sagt Webhofer. Ab dem Jahr 2022 konnte man dann aber sämtliche Anfangsverluste ausgleichen und Eigenkapital aufbauen. Auch Gewerbesteuereinnahmen in fünfstelliger Höhe fielen bereits an. 

Gewinne konnte das gKU noch keine an die beiden Kommunen abführen. „Es ist nicht so einfach, wie es den Anschein haben kann“, sagt Webhofer. „Es ist schon Mehrarbeit dabei, wenn man sehen möchte, dass der Windpark gut läuft.“ Selbst für das gKU, das bereits in der Energieversorgung Erfahrung hatte, bedeutete das Projekt „hohen Arbeitsaufwand und viel Verantwortung“. Man müsse sich bewusst machen, „dass man eine unternehmerische Tätigkeit und damit auch ein unternehmerisches Risiko eingeht.“, sagt Webhofer. 

Die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern sieht übrigens ausdrücklich vor, dass die „Versorgung mit Strom“ ebenso wie mit Wärme und Gas „einem öffentlichen Zweck“ dient. Insofern ist ein Tätigwerden der Gemeinde zulässig, wenn diese Tätigkeiten „nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde stehen“.  Wenn Städte und Gemeinden Windenergievorhaben planen, dann sollte dies stets mit einem Blick über die eigenen Grenzen hinweg geschehen. Die gemeinsame Entwicklung eines Windparks mit Nachbarkommunen kann Lasten und Risiko verteilen und damit eine bessere Alternative sein, als ein kleineres Vorhaben allein in Angriff zu nehmen.