Gebietskulisse Windkraft
Die Gebietskulisse Windkraft ist eine bayernweite Übersichtskarte, die Potenzialflächen zur Windenergienutzung zeigt. Die Karte ermöglicht eine Erstbewertung für die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen. Innerhalb der Potenzialflächen wird zwischen den voraussichtlich geeigneten Flächen und Restriktionsflächen unterschieden.
Was zeigt die Gebietskulisse Windkraft?
Die Gebietskulisse Windkraft ist eine bayernweite Übersichtskarte, die Potenzialflächen für die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) beinhaltet. Das nachfolgende Erklärvideo bietet Ihnen einen ersten Überblick über die Gebietskulisse Windkraft. Ausführlichere Informationen finden Sie unten im Text.
Für die Beurteilung der Windhöffigkeit wurde der Bayerische Windatlas 2021 zu Grunde gelegt. Folgende Flächenfarben und Flächenkategorien werden innerhalb der Potenzialflächen (voraussichtlich geeignete Flächen und Restriktionsflächen) unterschieden:
Voraussichtlich geeignete Flächen
Die für die Windenergienutzung voraussichtlich geeigneten Flächen werden grün angezeigt. Hier stehen voraussichtlich keine anderen Nutzungs- und Schutzbelange entgegen. Sie sind untergliedert nach der Windhöffigkeit:
- Dunkelgrüne Flächen: voraussichtlich ausreichende Windhöffigkeit (mittlere Windgeschwindigkeit ab 5,5 m/s in 160 m Höhe)
- Hellgrüne Flächen: geringere Windhöffigkeit (mittlere Windgeschwindigkeit 4,8 bis 5,4 m/s in 160 m Höhe).
Restriktionsflächen (Einzelfallprüfung)
- Gelbe Flächen: Für die Windenergienutzung bedingt geeignete Flächen (besonders zu prüfen). Im konkreten Genehmigungsverfahren können hier eventuell andere Nutzungs- und Schutzbelange der Errichtung von WEA entgegenstehen.
- Orangefarbene Flächen: Für die Windenergienutzung in der Regel nicht geeignete Flächen (regelmäßiger Ausschluss). Im Regelfall ist hier keine Windenergienutzung möglich (Ausnahme möglich).
Flächen mit zu geringer Windhöffigkeit (mittlere Windgeschwindigkeit unter 4,8 m/s in 160 m Höhe) werden nicht untersucht und als weiß-gräuliche Flächen dargestellt.
Gebiete ohne Einfärbung entsprechen den für die Windenergienutzung voraussichtlich nicht geeigneten Flächen (Ausschluss). Hier stehen voraussichtlich andere Nutzungs- und Schutzbelange entgegen, die beispielsweise besonders schwerwiegende und nachhaltige, nicht kompensierbare Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft erwarten lassen.
Zur Karte
Hier geht`s zur Gebietskulisse Windkraft. Sie können sich zusätzlich zur jeweiligen Flächenkategorie durch hinreichendes Zoomen und Klick in die Karte eine Auflistung der Restriktionen (gelbe und orangefarbene Flächen) anzeigen lassen, die an Ihrem gewählten Punkt eine Rolle spielen.
Wozu dient die Gebietskulisse Windkraft?
Die Gebietskulisse Windkraft ist eine bayernweite Planungshilfe, die sich insbesondere an Kommunen, regionale Planungsverbände, fachlich berührte Stellen (z. B. Regierungen oder Unternehmen), aber auch an interessierte Bürgerinnen und Bürger richtet. Sie ist eine Kartendarstellung, die bei der Planung und Errichtung von Windenergieanlagen einen ersten Überblick über Potenzialflächen bietet.
Bitte beachten Sie: Für eine abschließende Beurteilung, ob eine Windenergienutzung an einem Standort wirtschaftlich ist, ist die Erstellung eines Windgutachtens unerlässlich. Auch bezüglich der Restriktionskriterien obliegt die abschließende Bewertung den zuständigen Fachstellen und -behörden.
Sie können weitere Layer aus dem Energie-Atlas der Gebietskulisse Windkraft zuschalten. Damit können an Ihrem gewählten Punkt innerhalb einer eingefärbten Potenzialfläche zusätzliche Informationen abgerufen werden, wie z. B. maximal zulässige Bauhöhe (bei militärischen Höhenbeschränkungen) oder die Standortgüte.
Welche Methodik steht hinter der Gebietskulisse Windkraft?
Die Gebietskulisse wurde erstmalig 2012 veröffentlicht und ist seither mehrfach aktualisiert worden. Die Potenzialflächen der Gebietskulisse Windkraft werden basierend auf vorgegebenen, bayernweit einheitlichen Geodaten (aus verschiedenen Quellen) automatisiert berechnet. Dafür werden zahlreiche Umweltfachdaten zusammen mit Geobasisdaten in einem Geographischen Informationssystem (GIS) verarbeitet. Dabei wurden z. T. ergänzende Schutzabstände angelegt und nur Bereiche berücksichtigt, für die im Bayerischen Windatlas 2021 in 160 m Höhe mindestens eine langjährige mittlere Windgeschwindigkeit von 4,8 m/s ausgewiesen ist (basierend auf dem Bayerischen Windatlas 2021). Der Aspekt „Lärmschutz“ wurde in Form von pauschalen Abständen um Siedlungen herum berücksichtigt. Im Kriterienkatalog finden Sie eine Übersicht der Daten und Abstände, die in die Gebietskulisse Windkraft eingeflossen sind.
Bei der Planung, Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen finden zahlreiche Bundes- und Landesgesetze Anwendung. Die Themenplattform für das Planen und Genehmigen von Windenergie-Anlagen bündelt die in Bayern maßgeblichen ergänzenden Verwaltungsvorschriften und sonstige Hinweise, die u. a. die Grundlage für die in die Berechnung der Gebietskulisse Windkraft verwendeten Datensätze bildet.
Die Gebietskulisse Windkraft wurde im Juli 2024 aktualisiert und wird bei Bedarf fortgeschrieben.
Nutzungsbedingungen zur Gebietskulisse Windkraft
Welche Einschränkungen mit der Gebietskulisse Windkraft verbunden sind und bei deren Nutzung beachtet werden müssen, sind nachfolgend beschrieben.
Die Gebietskulisse Windkraft ist eine unverbindliche Planungshilfe und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie soll allein einer ersten Orientierung dienen. Sie ist keine amtliche Auskunft, keine Zusage oder Garantie, dass auf den betreffenden Flächen eine Windenergieanlage errichtet bzw. rentabel errichtet werden kann und ersetzt in keinem Fall das immissionsschutzrechtliche oder andere Genehmigungsverfahren. Ein Rechtsanspruch (etwa auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung) lässt sich aus der Gebietskulisse Windkraft damit nicht ableiten. Bei den in der Gebietskulisse Windkraft dargestellten Potenzialflächen handelt es sich lediglich um gemäß dem Kriterienkatalog vorbetrachtete Flächen.
Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Kartendarstellungen übernommen. Sie liefert keine rechtsverbindliche oder flächenscharfe Abgrenzung von Potenzialflächen, diese müssen im konkreten Einzelfall überprüft werden. Aufgrund des bayernweiten Ansatzes werden die Flächen keiner weiteren Untersuchung, Prüfung, Kontrolle oder Begehung vor Ort unterzogen. Die raumordnerische oder bauleitplanerische Gesamtabwägung, der Abstimmungsprozess und die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen auf der jeweiligen Planungsebene durch die Regionalen Planungsverbände oder die Kommunen und daher vor Ort. Auf der jeweiligen Planungsebene können ergänzende oder abgewandelte Kriterien und örtliche Besonderheiten berücksichtigt werden, z. B. bei der Unterscheidung von Siedlungsflächen sowie der Nutzungsbewertung von Bebauungen im Außenbereich, die bei der Gesamtabwägung aller Belange zu unterschiedlichen Festlegungen in Regional- oder kommunalen Bauleitplanungen gegenüber der Gebietskulisse Windkraft führen können. Die kommunale Planungshoheit, die Planungsbefugnis der Regionalen Planungsverbände und die sog. 10 H-Regelung bleiben von der Gebietskulisse Windkraft gleichfalls unberührt.
Wer die Gebietskulisse Windkraft nutzt, erklärt damit seinen Verzicht auf Ersatzansprüche aller Art. Hier gelangen Sie zum Haftungsausschluss.
Stand: 23.07.2024