Energiebedingte CO₂-Emissionen
Die energiebedingten CO2-Emissionen pro Kopf haben in Bayern seit den 1990er Jahren deutlich abgenommen. In den letzten Jahren stagnieren sie.
CO2 entsteht unter anderem bei der Verbrennung fossiler Rohstoffe wie Kohle, Erdgas und Erdöl oder daraus hergestellten Produkten (etwa Benzin oder Heizöl). Die hier dargestellten energiebedingten CO2-Emissionenen ergeben sich aus der Energienutzung aller Sektoren (Haushalte, Industrie, Verkehr, Stromerzeugung etc.).
Energiebedingte CO2-Emissionen in Tonnen pro Einwohner
- In der Grafik sind die energiebedingten Kohlendioxid-emissionen geteilt durch die Einwohnerzahl dargestellt (nicht temperaturbereinigt).
- Sie liegen laut der aktuellen Schätzung für 2023 bei zirka 5,3 Tonnen pro Einwohner.
Emissionen nach Sektoren
Die CO2-Emissionen entstehen, wenn die fossilen Energieträger eingesetzt, also verbrannt werden. Dies erfolgt auch bei der Umwandlung in Sekundärenergie (z. B. bei der Stromgewinnung aus Erdgas). Wenn Sie in der Endenergienutzung verbrannt werden (beispielsweise Kraftstoffe im Verkehr), können sie dort einem Nutzungsbereich zugeordnet werden.
Bereich | CO2-Emissionen in 1.000 t | Anteil in % |
---|---|---|
Umwandlungsbereich (v.a. Strom- und Wärmeerzeugung) | 9.261 | 14 |
Verkehr | 29.369 | 43 |
Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und übrige Verbraucher | 19.883 | 29 |
Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden | 9.129 | 13 |
Datenstand: 2023 (Prognose)
Daten: StMWi (2024): Energiedaten.Bayern - Schätzbilanz
Ziele
Der Freistaat Bayern hat sich im Energieprogramm 2015 zum Ziel gesetzt, den energiebedingten CO2-Ausstoß bis 2025 auf 5,5 Tonnen pro Kopf und Jahr zu reduzieren. Im Bayerischen Klimaschutzgesetz von 2020 ist für 2030 das Ziel von unter 5 Tonnen CO2-Äquivalenten der Treibhausgasemissionen je Einwohner festgeschrieben. Bei der Umsetzung dieser Ziele kommen der Energieeinsparung, der Energieeffizienz sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zu.
Links und Downloads
Bayerisches Staatsregierung:
Bayerisches Klimaschutzgesetz (BAYKlimaG) vom 23. November 2020
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV):
Klimaschutz Bayern 2050 – Grundsätze und Ziele