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Windräder mit Kindern © PantherMedia Sharomka

Leitfaden zur finanziellen Teilhabe von Kommunen bei Windenergieprojekten

Windenergieprojekte sind Großvorhaben, die mit hohen Kosten bereits bei Planung und Bau verbunden sind. Moderne Windenergieanlagen können auf wenig Fläche selbst bei niedrigen Windgeschwindigkeiten reichlich umweltfreundlichen Strom produzieren und über viele Jahre hinweg gute Erlöse erwirtschaften. 

Eine finanzielle Teilhabe der Standortkommune bietet die Chance, die Gemeindekassen zu füllen und ist – neben anderen Faktoren, wie einer transparenten Kommunikation – ein entscheidender Faktor für die Akzeptanz eines Windenergievorhabens. In jedem Fall sollten Städte, Gemeinden oder auch Landkreise die Initiative übernehmen, wenn sie bei einem Windenergieprojekt ihre eigenen Vorstellungen verwirklichen möchten und eine finanzielle Teilhabe umsetzen wollen.

  • Kommunen können unternehmerisch tätig werden, indem sie ein Windparkvorhaben als Kommune mit einem erfahrenen Projektentwickler umsetzen und eine gemeinsame Projekt- und Betriebsgesellschaft gründen. Wenn die Kommune nicht selbst eine Projekt- oder Betreibergesellschaft gründen will, kann diesen Schritt auch ein kommunales Energieversorgungs-Unternehmen machen.
  • Kommunen können auch den Betrieb des Windparks nach dessen Fertigstellung durch einen Projektierer in einer kommunalen Betriebsgesellschaft übernehmen. Eine Variante dieses Vorgehens ist, dass der Vorhabenträger den Windpark nach der Fertigstellung nicht komplett veräußert, sondern lediglich eine oder mehrere Windenergieanlagen herauslöst und diese dann von einer kommunalen Betriebsgesellschaft oder dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen übernommen werden.

Kommunen können ohne aktive Teilhabe von Windenergie vor Ort profitieren durch

  • Pachteinnahmen: Verfügt die Kommune selbst über Flächen, die für Windenergieanlagen in Frage kommen, so kann sie diese einem Projektentwickler verpachten.
  • Kommunalbeteiligung: Der Betreiber einer durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz geförderten Windenergieanlage kann Städten und Gemeinden im Umkreis von zweieinhalb Kilometern um die Anlage eine Kommunalbeteiligung von bis zu 0,2 Cent je Kilowattstunde bezahlen.
  • Gewerbesteuer: Bei Windparks kommen der Standortkommune 90 % der Gewerbesteuer zu. Die restlichen 10 % entfallen auf den Verwaltungssitz der Betreibergesellschaft. Aufgrund hoher Abschreibungen fällt diese jedoch erst nach Ende eines mehrjährigen Abschreibungszeitraums an

Neben des aktiven Engagements einer Stadt oder Gemeinde in einem Windenergieprojekt über eine Projektierungs- oder Betreibergesellschaft und den Möglichkeiten, Steuern, Abgaben oder Pachteinnahmen zu erhalten, kann jede Kommune darauf hinwirken, dass ihre Bürgerinnen und Bürger finanziell von einem Windpark profitieren. Möglichkeiten der finanziellen Teilhabe der Bürgerschaft sind

  • Zeichnung von Nachrangdarlehen der Betreibergesellschaft
  • Betrieb des Windparks oder einer Windenergieanlage als Bürgerwindpark oder Bürgerwindrad
  • Anwohnerstrommodelle
  • Auszahlung eines Strombonus 

Der Leitfaden zur finanziellen Teilhabe von Kommunen bei Windenergieprojekten der bayerischen Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) bietet einen praxisnahen Überblick der Möglichkeiten zur finanziellen Teilhabe von Städten und Gemeinden bei Windenergievorhaben. Der Leitfaden richtet sich primär an kommunale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in Bayern, die sich informieren möchten, wie sie passende finanzielle Teilhabemöglichkeiten an Windkraft vor Ort beurteilen, auswählen und umsetzen können. Dabei beleuchten Beispiele aus der Praxis, worauf bei der Auswahl und Gestaltung von finanzieller Teilhabe zu achten ist.