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Windrad mit Ingenieurin © PantherMedia XiXinXing

Leitfaden zum Interessenbekundungsverfahren

Ein Windenergievorhaben bietet für Kommunen ein beachtliches Wertschöpfungspotenzial. Ein solches Infrastrukturprojekt erfordert aber auch hohe Investitionen und großen planerischen Aufwand und ist in der Regel nur mit einem erfahrenen Projektentwickler zu stemmen. Aber wie findet eine Kommune den idealen Partner für die Entwicklung eines Windparks vor Ort? 

Zur Auswahl des passenden Projektentwicklers für eine Kommune hat sich das Interessenbekundungsverfahren (auch Projektierer-, Projektentwickler- oder Investoren-Auswahlverfahren genannt) bewährt. Der Start eines solchen Verfahrens empfiehlt sich, wenn eine Kommune in einem Windenergiegebiet ausschließliche oder größte Flächeneigentümerin ist, oder bereits ein kommunales Flächenpooling mit privaten Flächeneigentümern abgeschlossen hat. Auf Basis der im Interessenbekundungsverfahren entwickelten Kriterien, kann eine Kommune anschließend den passenden Projektentwickler für ihr Windenergievorhaben auswählen.

Gründe für ein Interessensbekundungsverfahren

  1. Optimierung der kommunalen Wertschöpfungsmöglichkeiten: Kommunen können Einfluss auf künftige Pacht- und Betriebserlöse nehmen. 
  2. Rechtssicherheit bei der Vergabe: Ein Auswahlprozess ist ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren.
  3. Sicherheit und Orientierung für kommunale Gremien: Ein strukturiertes Auswahlverfahren ermöglicht sachlich fundierte und begründete Entscheidungen.

Die sieben Schritte eines Interessensbekundungsverfahrens:

  1. Gründung einer Vergabegruppe
  2. Kriterien-Workshop mit der Vergabegruppe
  3. Einholung von Angeboten zum Bau und Betrieb des Windparks
  4. Sachliche Auswertung der Angebote
  5. Auswertungs-Workshop mit der Vergabegruppe
  6. Bietergespräche mit drei bis vier ausgewählten Unternehmen
  7. Abschluss des Verfahrens und Übergang in die Vertragsverhandlungsphase

Die Auswahl eines geeigneten Projektentwicklers erfolgt nach im Vorfeld definierten Kriterien. Diese ergeben sich zum einen aus den fachlichen Anforderungen an den Projektierer und zum anderen aus den politischen Zielen der Kommune. 

  • Fachliche Kriterien sind unter anderem konkrete Erfahrungen des Projektierers in der Realisierung von Windenergievorhaben, Eigenkapitaleinsatz, Anlagentyp oder das Angebot bestimmter finanzieller Teilhabemodelle
  • Kommunalpolitisch definierte Kriterien sind beispielsweise die Anzahl und Höhe der Windenergieanlagen, eine subjektive Beurteilung der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und die gewünschte finanzielle Teilhabe der Kommune oder der Bürgerschaft.

Der Leitfaden zum Interessensbekundungsverfahren der bayerischen Landesagentur für Energie und Klimaschutz (LENK) soll kommunalen Akteuren erläutern, welche Gründe für die Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens zur Auswahl eines Projektentwicklers sprechen, wie der Durchführungsprozess aussieht und welche Kriterien für die Wahl des passenden Unternehmens anzusetzen sind.