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Windvorhaben starten

Windvorhaben starten - Erste Schritte

Windenergievorhaben sind komplex. Abhängig von der Ausgangssituation in Ihrer Kommune finden Sie hier eine Orientierung, wie Sie den Prozess vor Ort beginnen können, um die Steuerungshoheit über das Vorhaben zu erlangen.

Im Folgenden werden fünf typische Ausgangssituationen skizziert, vor denen Sie stehen können, wenn erstmals ein Windenergievorhaben auf Ihrer Gemarkung geplant ist. Nach der Beschreibung eines Szenarios folgen die empfohlenen nächsten Schritte (Module) mit denen eine Kommune starten sollte, um die Steuerung über das Windenergievorhaben zu gewinnen.

Vorbemerkung

Die aktuelle Dynamik beim Zubau der erneuerbaren Energien treibt verschiedene Akteure auf den Markt. Vom lokalen oder regionalen Energieversorger, der Energiegenossenschaft vor Ort, dem Projektentwickler aus Ihrer Region bis zu einem „Bekannten“, der schon seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig ist – all diese Akteure verfolgen ihre eigenen ökonomischen Interessen.
Oftmals verfügen diese Akteure über einen Erfahrungs- oder Wissensvorsprung bei Windenergievorhaben gegenüber Kommunen. Für die Dauer eines Windenergievorhabens empfiehlt es sich für Kommunen, die unterschiedlichen Interessen der beteiligten Akteure im Blick zu behalten und eine eigene Position zu entwickeln.

Zunächst sollten Sie herausfinden, ob oder wo auf Ihrer Gemarkung grundsätzlich Vorranggebiete ausgewiesen werden können. Gehen Sie hierfür auf Ihren zuständigen Regionsbeauftragten an der Bezirksregierung zu und bitten diesen, Ihnen die aktuellen Plankarten für Windenergie auf Ihrer Gemarkung zuzusenden.

Wenn in Ihrem Gemeinde- oder Stadtgebiet bisher kein ausgewiesenes Vorrang- oder auch Vorbehaltsgebiet[1] existiert, dann gibt es nur die Möglichkeit der sogenannten „Positivplanung“ nach § 245 BauGB. Im Rahmen dieser Positivplanung kann die Kommune, zusätzlich zu den im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebieten, über eine Flächennutzungsplanung weitere Flächen für die Windenergie zur Verfügung stellen.

Mehr dazu erfahren Sie auch im Modul 1 „Regionalplanung und Standortsuche“ und Modul 2 „Kommunale Zielklärung“.


[1] Der Unterschied zwischen Vorrang- und Vorbehaltsgebieten liegt darin, dass in den Vorbehaltsgebieten noch ein regionalplanerischer „Vorbehalt“ gegenüber der Windkraft in diesem Gebiet bestehen könnte. Ein klassisches Beispiel sind Waldgebiete, die häufig als Vorbehaltsgebiete ausgewiesen sind, da dort die Waldnutzung als „Vorbehalt“ gegenüber der Windenergie existiert. Dies bedeutet lediglich, dass im Rahmen des später stattfindenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens diesem Vorbehalt besondere Beachtung geschenkt wird. Vorbehaltsgebiete werden jedoch in der künftigen regionalplanerischen Ausweisung keine Rolle mehr spielen. Künftig wird es nur noch Vorranggebiete geben.

In diesem Fall benötigen Sie zunächst eine „Kommunale Zielklärung“ (Modul 2), anschließend fahren Sie mit dem „Interessenbekundungsverfahren“ (Modul 4) fort.

Sollte sich das ausgewiesene Vorrang- oder Vorbehaltsgebiet auf Ihre Nachbarkommune(n) ausdehnen und diese ebenfalls davon betroffen sein, ist es unerlässlich, dass Sie zunächst Kontakt mit diesen Nachbarkommunen aufnehmen und sich hinsichtlich eines gemeinsamen Vorgehens abstimmen. Direkt aneinandergrenzende Windenergievorhaben haben auf das benachbarte Projekt technisch erheblichen Einfluss. Sollte mit Ihrer Nachbarkommune kein Übereinkommen hinsichtlich eines gemeinsamen Vorgehens möglich sein, führen Sie Modul 2 und 4 ohne sie durch. 

In diesem Fall steht die „Flächensicherung“ (Modul 3) für Sie zunächst im Mittelpunkt. Parallel dazu sollten Sie sich ebenfalls Gedanken zu Ihrer „kommunalen Zielklärung" (Modul 2) machen und Ihre Nachbarkommunen informieren.

Für diesen speziellen Fall ist es zunächst erforderlich, dass Sie Ihre kommunalen Ziele definieren und eine „Zielklärung“ (Modul 2) durchführen. Anschließend sollten Sie mit den Bayerischen Staatsforsten direkt Kontakt aufnehmen, wenn diese nicht bereits Kontakt mit Ihnen aufgenommen haben. Die Bayerischen Staatsforsten haben einen Grundsatzbeschluss im Aufsichtsrat gefällt, dass Windenergievorhaben auf den Flächen der Bayerischen Staatsforsten nur unter Berücksichtigung der kommunalen Belange entstehen dürfen. 

In diesem Fall empfiehlt es sich, zunächst mit Ihren Nachbarkommunen über ein gemeinsames Vorgehen zu sprechen und die „kommunale Zielklärung“ (Modul 2) gemeinsam anzugehen. Anschließend sollten Sie die entsprechenden Flächen sichern (Modul 3) und ein „Interessenbekundungsverfahren“ durchführen (Modul 4).