PV-Freiflächenkulisse
Die PV-Freiflächenkulisse ist eine bayernweite Übersichtskarte, die in Form einer groben Erstbewertung Potenzialflächen für die Planung und Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zeigt. Die Potenzialflächen werden basierend auf bestimmten Kriterien nach ihrer voraussichtlichen Eignung farblich unterschieden.
Was zeigt die PV-Freiflächenkulisse?
Die PV-Freiflächenkulisse ist eine bayernweite Übersichtskarte, die in Form einer Erstbewertung Potenzialflächen zur Planung und Errichtung von herkömmlichen Freiflächen-Photovoltaikanlagen zeigt (zielt nicht auf Sonderformen wie Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV oder Moor-PV ab).
Entsprechend bayernweit einheitlich angelegter Restriktionen (siehe Kriterienkatalog unten bei "Methodik") unterscheidet sie folgende Flächenfarben bzw. -kategorien je nach voraussichtlicher Eignung:
- Grüne Flächen: Für Freiflächen-PV voraussichtlich geeignete Flächen
- Gelbe Flächen: Für Freiflächen-PV voraussichtlich bedingt geeignete Flächen (besonders zu prüfen)
Der Status eines Standorts als gelbe Fläche (Restriktion) bedeutet grundsätzlich, dass diese Fläche im Einzelfall besonders zu prüfen ist und sich nur bedingt für die PV-Nutzung eignet. Für manche Restriktionskriterien (wie z.B. Natura 2000-Gebiete) ist im Regelfall davon auszugehen, dass naturschutzrechtliche und -fachliche Erwägungen der Errichtung einer PV-Freiflächenanlage entgegenstehen werden, wenn im Rahmen der Einzelfallprüfung eine erhebliche Beeinträchtigung von Natura 2000-Gebieten nicht ausgeschlossen werden kann. Sofern für einen Bereich zwei oder mehrere Standortkriterien für eine Restriktionsfläche zutreffen, nimmt die Standorteignung in aller Regel ab.
Gebiete ohne Einfärbung entsprechen den gemäß Kriterienkatalog voraussichtlich nicht geeigneten Flächen (Ausschluss). Hier stehen voraussichtlich andere Nutzungs- und Schutzbelange entgegen, die eine Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen nicht zulassen oder besonders schwerwiegende und nachhaltige, nicht kompensierbare Auswirkungen auf Natur und Landschaft erwarten lassen.
Die PV-Freiflächenkulisse liefert eine Standortbeurteilung für klassische PV-Freiflächenanlagen, nicht jedoch für Sonderformen wie Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV oder Moor-PV (mit Wiedervernässungsmaßnahmen). Sie liefert keine ökonomische Standortbewertung.
Für die Ermittlung geeigneter Standorte auf kommunaler Ebene im Rahmen der Bauleitplanung sowie informeller Planungen und Konzepte empfiehlt sich ein kommunales Standortkonzept, möglichst auf der Grundlage eines (aktuellen) Landschaftsplans.
Wozu dient die PV-Freiflächenkulisse?
Die PV-Freiflächenkulisse bietet als Planungshilfe einen ersten Überblick zu voraussichtlich möglichen Potenzialflächen für die Planung und Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Sie dient der groben Orientierung und ist eine unverbindliche Darstellung ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Sie bietet keine amtliche Auskunft, keine Zusage, Garantie oder Rechtsanspruch, dass auf den betreffenden Flächen eine Photovoltaikanlage errichtet oder rentabel betrieben werden kann. Aufgrund des bayernweiten Ansatzes werden die Flächen keiner weiteren Untersuchung, Prüfung, Kontrolle oder Begehung vor Ort unterzogen.
Die Potenzialflächen der PV-Freiflächenkulisse können als Grundlage (Suchräume) für weiterführende regionale und lokale Analysekonzepte dienen, bei denen ergänzende oder abgewandelte Kriterien und örtliche Festlegungen oder Besonderheiten berücksichtigt werden und in Folge dessen zu abweichenden Ergebnissen gelangen können. Abgeschlossene regionale oder lokale Steuerungskonzepte können gerne gemeldet werden, um sie im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern aufzunehmen.
Neben Bereichen mit regionalen Steuerungskonzepten können im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern weitere Layer ergänzend zur PV-Freiflächenkulisse eingeblendet werden, um zusätzliche Informationen für eine bestimmte Potenzialfläche abzurufen (z. B. Förderbereiche nach EEG oder privilegierte Bereiche nach BauGB).
Im Hinblick auf die Belange von Natur und Landschaft ermöglicht die PV-Freiflächenkulisse insbesondere aufgrund des großräumigen Maßstabs keine pauschale Identifizierung konfliktarmer/-freier Bereiche. Die abschließende Beurteilung der Standorteignung aus naturschutzfachlicher Sicht kann nur im Rahmen einer Prüfung des Einzelfalls erfolgen, d. h. es ist für den konkreten Standort zu klären, ob und inwieweit die Errichtung und der Betrieb einer Freiflächen-Photovoltaikanlage aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht möglich ist. Hierbei sind insbesondere auch die artenschutzrechtlichen Anforderungen der §§ 44 ff. BNatSchG relevant. Es wird auf die Regelungen des EEG (z. B. §§ 37 und 48) und die maßgeblichen Verwaltungsvorschriften der „Themenplattform für das Planen und Genehmigen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ hingewiesen (siehe unten).
Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Karte übernommen. Sie liefert keine rechtsverbindliche oder flächenscharfe Abgrenzung von Potenzialflächen, diese müssen im konkreten Einzelfall überprüft werden. Eine abschließende Beurteilung zur Eignung eines Standortes obliegt den zuständigen Fachstellen und -behörden, deren Aufgaben und Zuständigkeiten ebenso wie die kommunale Planungshoheit unberührt bleiben.
Bei den in der PV-Freiflächenkulisse dargestellten Potenzialflächen handelt es sich lediglich um gemäß dem Kriterienkatalog vorbetrachtete Flächen. Wer die PV-Freiflächenkulisse nutzt, erklärt sich mit dem Haftungsausschluss einverstanden.
Welche Methodik steht hinter der PV-Freiflächenkulisse?
Die voraussichtlich geeigneten Potenzialflächen der PV-Freiflächenkulisse werden basierend auf bestimmten Kriterien in Form bayernweit einheitlicher Restriktionen (Geodaten verschiedener Quellen) automatisiert berechnet. Dafür werden zahlreiche Umweltfachdaten zusammen mit Geobasisdaten in einem Geographischen Informationssystem (GIS) verarbeitet. Auf manche Kriterien werden zusätzliche Schutzabstände angelegt. Eine Übersicht der Daten und Abstände, die in die PV-Freiflächenkulisse eingeflossen sind, finden Sie im Kriterienkatalog zur PV-Freiflächenkulisse.
Auf die Planung, Genehmigung und Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen finden zahlreiche Bundes- und Landesgesetze Anwendung. Die Themenplattform für das Planen und Genehmigen von Freiflächen-Photovoltaikanlagen bündelt die in Bayern maßgeblichen ergänzenden Verwaltungsvorschriften und sonstigen Hinweise.
Für den Kriterienkatalog wurden u. a. auch die vom StMB mit StMUV und StMWi abgestimmten Hinweise "Standorteignung" (Stand 12.03.2024) berücksichtigt, soweit zu den darin genannten Flächen adäquate Geodaten bayernweit einheitlich vorliegen. Zu „landwirtschaftlichen Böden überdurchschnittlicher Bonität“ stehen keine Geodaten zur Verfügung, die entsprechend der Hinweise regional klassifizieren, ob die „Durchschnittswerte der Acker- und Grünlandzahl für die bayerischen Landkreise“ überschritten werden. Für eine ungefähre Einordnung der Bonität wird im Kartenteil des Energie-Atlas Bayern ergänzend zur PV-Freiflächenkulisse die Karte „Natürliche Ertragsfähigkeit landwirtschaftlich genutzter Böden 1:25.000“ angeboten. Sie unterscheidet Ertragsfähigkeitsklassen, welche sich auf das Bodenspektrum von ganz Bayern beziehen. Die bayernweite Einteilung nach „sehr gering / gering / mittel / hoch / sehr hoch“ lässt daher keine direkte Aussage über die Bonität auf Landkreisebene zu. Jeder Klasse ist jedoch ein Wertebereich für die Acker-/Grünlandzahl hinterlegt, der sich für jede Fläche durch Klick in die Karte abrufen und mit dem durchschnittlichen Landkreiswert vergleichen lässt. Liegt der jeweilige Wertebereich unterhalb des Landkreisdurchschnitts, kann die Fläche als „unterdurchschnittlich“ eingeordnet werden, liegt er oberhalb des Landkreisdurchschnitts, ist die Bonität entsprechend „überdurchschnittlich“. Beinhaltet der Wertebereich den durchschnittlichen Landkreiswert, ist die Einordnung nur über die konkrete Acker-/Grünlandzahl der Fläche möglich (Detailprüfung).
Die PV-Freiflächenkulisse wurde im Sommer 2024 veröffentlicht und wird bei Bedarf fortgeschrieben.