Genehmigungspflicht
PV-Freiflächenanlagen sind baugenehmigungspflichtig, wenn sie nicht verfahrensfrei sind.
Als bauliche Anlagen sind PV-Freiflächenanlagen gem. Art. 55 Abs. 1 Bayerische Bauordnung (BayBO) grundsätzlich baugenehmigungspflichtig. Zur Förderung des PV-Ausbaus sieht die BayBO von diesem Grundsatz aber weitreichende Ausnahmen vor: Unter bestimmten Voraussetzungen können PV-Anlagen verfahrensfrei errichtet werden. Das bedeutet, dass ohne bauaufsichtliches Verfahren und ohne Vorlage von Unterlagen aus baurechtlicher Sicht mit der Errichtung begonnen werden kann.
Nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 a), bb) BayBO sind gebäudeunabhängige Solarenergieanlagen, zu denen PV-Freiflächenanlagen zählen, mit einer Höhe bis zu 3 Metern und einer Gesamtlänge bis zu 9 Metern verfahrensfrei. Seit dem 1. Januar 2025 sind ebenso PV-Anlagen an Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen, die unter die Privilegierung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 b) BauGB fallen, nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 3 a), bb) BayBO verfahrensfrei. Diese Anlagen waren bisher genehmigungsfrei gestellt.
Darüber hinaus sind Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 9 BayBO (unabhängig von ihrer Fläche) verfahrensfrei, wenn sie im Geltungsbereich einer städtebaulichen Satzung oder einer Satzung nach Art. 81 BayBO liegen, die Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Anlage enthält, wenn die Anlage den Festsetzungen der Satzung entspricht.
Es gilt Art. 55 Abs. 2 BayBO, d. h. der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass die Vorgaben des übrigen maßgeblichen Rechts, das für die Anlage einschlägig ist, beachtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die PV-Anlage verfahrensfrei ist. Ggf. sind Erlaubnispflichten anderer Fachlichkeiten zu berücksichtigen, die bei Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens durch dieses ersetzt würden. In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf den Naturschutz, den Denkmalschutz und das Straßenrecht verwiesen.
Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)