Eingriffsregelung
Hinweise zur Bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung für PV-Freiflächenanlagen
Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB bezeichneten Bestandteilen ist gemäß § 1a BauGB in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
Für die Bewältigung der Eingriffsregelung bei PV-Freiflächenanlagen wurden die untenstehend verlinkten Hinweise zur Bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung für PV-Freiflächenanlagen ressortübergreifend abgestimmt. Diese lösen die bisherigen Ausführungen zu Ziffer 1.9 der Hinweise des StMB zur Bau- und landesplanerischen Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vom 10.12.2021 ab und enthalten ein vereinfachtes Verfahren mit zwei praxisrelevanten Anwendungsfällen.
Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)
MINISTERIELLE HINWEIS- UND VOLLZUGSSCHREIBEN
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB):
Hinweise zur Bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung für PV-Freiflächenanlagen.pdf