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Eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Sonne (diyanadimitrova - Fotolia.com)

Eingriffsregelung

Hinweise zur Bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung für PV-Freiflächenanlagen

Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. a BauGB bezeichneten Bestandteilen ist gemäß § 1a BauGB in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen. 

Für die Bewältigung der Eingriffsregelung bei PV-Freiflächenanlagen wurden die untenstehend verlinkten Hinweise zur Bauplanungsrechtlichen Eingriffsregelung für PV-Freiflächenanlagen ressortübergreifend abgestimmt. Diese lösen die bisherigen Ausführungen zu Ziffer 1.9 der Hinweise des StMB zur Bau- und landesplanerischen Behandlung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen vom 10.12.2021 ab und enthalten ein vereinfachtes Verfahren mit zwei praxisrelevanten Anwendungsfällen.

Für den Inhalt zuständig: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB)