Neues Faltblatt: Energiemanagement im Betrieb

Die Etablierung eines betrieblichen Energiemanagementsystems bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Häufig sind jedoch unzureichendes Wissen über vorhandene Einsparmöglichkeiten und Zeitmangel Gründe, weswegen ein Energiemanagement im Unternehmen nicht in Angriff genommen wird. Dabei müssen Unternehmen seit 2013 ein Energiemanagement bzw. ein Energieaudit durchführen, wenn sie den Spitzenausgleich zur Strom- bzw. Energiesteuer in Anspruch nehmen wollen.

Das neue Faltblatt des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) informiert Sie über die Bestandteile, Funktionsweisen und Vorteile eines betrieblichen Energiemanagements.

Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU):
Faltblatt "Energiemanagement im Betrieb"