Eiswurf und Eisfall
Wie werde ich von Eiswurf und Eisfall geschützt?
Grundsätzlich können Windenergieanlagen (WEA) im Winter Eis ansetzen. Und das kann zu Eiswurf oder Eisfall führen. Der Eisfall meint jenes Eis, das – bedingt durch die Schwerkraft – von einer Anlage nach unten fallen kann. Eiswurf meint das Eis, das durch die Drehung der Rotorblätter weiter von der Anlage weggeschleudert werden kann.
In Bayern regelt das Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren, dass WEA so errichtet und betrieben werden müssen, dass Menschen nicht von Eiswurf oder Eisfall gefährdet werden. Konkret ist geregelt, welche Abstände zu Verkehrswegen und Gebäuden eingehalten werden müssen. Wenn sich im Zuge eines Planungsprozesses herausstellt, dass die Vorgaben bezüglich der Abstände von einer geplanten Anlage unterschritten würden, dann muss belegt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger dennoch ausreichend geschützt sind.
Solch eine gutachterliche Stellungnahme kommt zum Beispiel von Katja Hofer vom TÜV Süd. „Wir führen dafür eine genaue Analyse von Eisfall und Risiko durch“, erklärt die Expertin. „Dann können wir eine Wahrscheinlichkeit benennen und eine Bewertung abgeben, ob das Risiko von Eiswurf und Eisfall vernachlässigbar, akzeptabel, tolerabel oder – wegen hohem oder sehr hohem Risiko – unakzeptabel ist.“ Wenn das Risiko weit unterhalb anderer, aus dem Alltag bekannten Risiken liegt, zum Beispiel von einem Blitz getroffen zu werden, wird es als vernachlässigbar bezeichnet.
Damit ist aber noch nicht Schluss. Denn wenn diese Risikoanalyse ergebe, dass der Eisfall einer Anlage zwar tolerabel, aber nicht akzeptabel sei, dann werde in der Analyse mit aufgeführt, welche Maßnahmen den Schutz der Bevölkerung erhöhen könnten, erklärt Katja Hofer. Wie diese Maßnahmen aussehen, hängt vom individuellen Standort ab. Laut der TÜV Süd-Expertin können es etwa bei einem wenig frequentierten Wanderweg schlichtweg Schilder sein, ähnlich wie jene, die vor einer Dachlawine warnen. Mit dem Unterschied, dass Dachlawinen nicht mit solcher Präzision berechnet werden. In anderen Fällen könne die Fläche umzäunt werden.
Die Voraussetzung für die Eisfall- und Risikoanalyse ist, dass eine Einrichtung in der Anlage installiert sein muss, die Eiswurf sicher ausschließt. „Die Hersteller haben verschiedene Lösungen, die Eis erkennen und die Anlage in diesem Fall – je nachdem, was notwendig ist – abschalten oder in den Trudelbetrieb übergehen lassen, damit Eiswurf verhindert wird“, erzählt die TÜV-Expertin Katja Hofer. „Für solche Systeme muss ein Zertifikat vorliegen. Zudem muss durch ein weiteres Zertifikat belegt werden, dass Anlage und System fehlerfrei miteinander kommunizieren.“