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Abbau eines Windrads © PantherMedia

Rückbau und Recycling: Das passiert mit alten Windrädern

Am Ende ihrer Lebenszeit müssen Windenergieanlagen zurückgebaut werden. Die Bestandteile der Anlagen lassen sich zum großen Teil recyclen, dafür gibt es strenge Vorschriften.

Die Lebensdauer einer modernen Windenergieanlage beträgt bis zu 30 Jahre. Nach Ablauf ihrer Betriebszeit muss jede Windenergieanlage inklusive Fundament zurückgebaut werden – so ist es in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechende Rückbauverpflichtungen und finanzielle Sicherheiten sind bereits im Genehmigungsbescheid für die Anlage vorgeschrieben. Das heißt: Bevor ein Windrad überhaupt erst gebaut wird, ist sein Abbau bereits geregelt.

Das Baugesetzbuch (§ 35 BauGB) regelt die Rückbauverpflichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich. Wer eine Windenergieanlage errichten möchte, muss eine Verpflichtungserklärung zum Rückbau der Anlage und zur Beseitigung von Bodenversiegelungen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung abgeben. Ohne eine solche Verpflichtungserklärung ist das Bauvorhaben nicht zulässig. Die zuständige Genehmigungsbehörde stellt die Einhaltung der Rückbauverpflichtung sicher. Hierzu wird in Bayern in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 000 Euro (Rückbaubürgschaft) verlangt. Rückbauverpflichtungen und finanzielle Sicherheiten sind auch in den Pachtverträgen geregelt.

In Deutschland wurden 2024 über 550 Altanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 700 MW stillgelegt, das war ein neuer Höchststand. In vielen Fällen können neue leistungsstärkere Anlagen die abgebauten Windräder ersetzen. Bei diesem sogenannten Repowering sind oftmals weniger Anlagen in einem Windpark nötig, um an einem Standort gleich viel oder sogar weitaus mehr Strom zu produzieren. 

Entsteht an einem Windrad-Standort keine neue Anlage, wird die Fläche in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt und beispielsweise wieder aufgeforstet. Verlegte Kabel und Nebenanlagen wie Trafohäuschen werden ebenfalls entfernt, falls sie nicht im Rahmen eines Repowerings für die Nachfolgeanlagen genutzt werden.

Rund 90 Prozent der Materialien eines Windrads können wiederverwertet werden

Für ältere Windenergieanlagen gibt es teilweise Zweitmärkte im Ausland, zum Beispiel in Osteuropa, in denen die Anlagen wieder aufgebaut werden und noch ein paar Jahre weiterbetrieben werden. Ist dies nicht möglich, werden die Materialien so weit wie möglich recycelt.

Für fast alle in einer Windkraftanlage verwendeten Materialien existieren inzwischen geeignete Entsorgungswege, wodurch derzeit eine Recyclingquote von über 90 Prozent erreicht werden kann. Das Fundament wird beim Rückbau zum Beispiel mit Hilfe eines Hydraulikmeißels aufgebrochen und das Material kann unter Umständen gleich vor Ort beim Bau neuer Windenergieanlagen verwendet werden.

Herausforderung Rotorblätter

Eine Herausforderung bilden immer noch die Rotorblätter, die in Deutschland nicht auf Deponien entsorgt werden dürfen. Die Rotorblätter bestehen zu einem großen Teil aus Verbundwerkstoffen wie glas- oder carbonfaserverstärkten Kunststoffen (GFK und CFK). Diese Verbundwerkstoffe, die insgesamt zwei bis drei Prozent der Windenergieanlage ausmachen, sind schwierig zu recyclen, so dass nur eine thermische Verwertung bleibt. Spezielle Recyclingverfahren für solche Fälle sind technisch noch nicht sehr ausgereift. Es gibt bereits vollständig recyclingfähige Rotorblätter, diese haben sich am Markt jedoch noch nicht durchgesetzt.

Stand: Februar 2025