Energieeffizienzgesetz: Neue Pflichten für Unternehmen
Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland, kurz Energieeffizienzgesetz, verfolgt das Ziel, Primär- und Endenergie einzusparen, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten und den Klimawandel einzudämmen. Auch auf Unternehmen kommen neue Verpflichtungen zu.
So soll der Endenergieverbrauch Deutschlands bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 2008 um mindestens 26,5 Prozent und der Primärenergieverbrauch um 39,3 Prozent gesenkt werden. Bis zum Jahr 2045 soll der Endenergieverbrauch um 45 Prozent gesenkt werden.
Energie- und Umweltmanagementsystem
Konkret verpflichtet das Energieeffizienzgesetz Unternehmen ab einem jährlichen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden zur Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Unternehmen mit einem Verbrauch zwischen 2,5 und 7,5 Gigawattstunden müssen konkrete Umsetzungspläne für wirtschaftliche Einsparmaßnahmen erstellen. Im Energie-Atlas Bayern finden Sie in der Rubrik Unternehmen hilfreiche Informationen zum Thema Energiemanagement und zu Effizienzmaßnahmen.
Abwärme
Weitere Verpflichtungen ergeben sich im Bereich Abwärme. Unternehmen müssen im Jahr 2024 erstmals Informationen in Bezug auf die im Unternehmen anfallende unmittelbare Abwärme an die Bundesstelle für Energieeffizienz übermitteln. Weiterhin wird die Vermeidung, Reduzierung und Nutzung von Abwärme nach dem Stand der Technik verpflichtend, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ausgenommen sind Unternehmen, die einen jährlich durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch innerhalb der letzten drei Jahre von 2,5 Gigawattstunden oder weniger haben. In unserer Rubrik Abwärme stellen wir umfangreiche Informationen zum Thema für Sie bereit. Weitere Informationen zu den Verpflichtungen aus dem Gesetz finden Sie auf der Plattform für Abwärme der Bundesstelle für Energieeffizienz.
Betreiber von Rechenzentren
Das Gesetz enthält zudem weitere Pflichten für Betreiber von Rechenzentren. Konkrete Einzelverpflichtungen können Sie dem Gesetz entnehmen. Einen Überblick zu den Maßnahmen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik sowie Rechenzentren finden Sie in unserer Rubrik Green IT.
Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU):
Recht & Vollzug: EnEfG - Energieeffizienzgesetz
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
Bundesstelle für Energieeffizienz
Veröffentlicht: 20.12.2023