Bürgerphotovoltaikanlage Bauhof Ottobrunn

Auf den Dächern des Bauhofs der Gemeinde wurde eine Bürgerphotovoltaikanlage errichtet.
Projektträger: Gemeinde Ottobrunn

Beschreibung

Auslöser

Initiator war die Solarinitiative München Land e.V., die bereits im Jahr 2000 nach Inkraftreten des Gesetzes zur Förderung der erneuerbaren Energien den Vorschlag zur Errichtung einer 30 kW Bürgerphotovoltaikanlage gemacht hat.

Die Gemeinde Ottobrunn erklärte sich bald darauf per Beschluss bereit, geeignete Dachflächen zur Verfügung zu stellen. Leider konnte die Anlage auf dem vorgeschlagenen Dach aufgrund urheberrechtlicher Probleme nicht verwirklicht werden, andere gemeindliche Dächer waren statisch nicht geeignet.
Erst mit dem Neubau des gemeindlichen Bauhofs, bei dem die Statik vorab auf eine Photovoltaikanlage ausgelegt wurde, konnte die Anlage im Mai 2007 sogar mit einer Leistung von 54,6 kW verwirklicht werden.

Durchführung

Bürgerphotovoltaikanlagen sind für Gemeinden besonders interessant, da somit auch in Zeiten knapper Kassen geeignete gemeindliche Dachflächen genutzt werden können. Darüber hinaus wird interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die selbst nicht über geeignete Flächen verfügen, die Möglichkeit zur Nutzung der Sonnenenergie gegeben.

In der Anfangszeit hätten uns Musterpachtverträge geholfen. Da wir im Jahr 2000 aber eine der ersten Gemeinden waren, die ein derartiges Projekt verwirklichen wollte, mussten wir uns anwaltschaftlicher Beratung bedienen. Mittlerweile gibt es, gerade auch von größeren Städten, entsprechende Musterverträge.

Nachahmer sollten vor der Realisierung die Statik des entsprechenden Gebäudes besonders untersuchen. Teilweise gibt es Verträge, die die Verantwortung der Statik dem Organisator der Anlage übertragen. Wenn aber eine Gemeinde das Gebäude zur Verfügung stellt, kann in der öffentlichen Wahrnehmung, im Falle einer statischen Gefährdung, trotzdem die Gemeinde als verantwortlich angesehen werden. Deswegen ist hier besondere Sorgfalt angebracht.

Stolpersteine

  • Sofern noch Urheberrecht vorliegt, bei architektonisch herausgehobenen Gebäuden vorher mit dem Architekten urheberrechtliche Einigung erzielen.

Beispiel gemeldet: 09/2010

zuletzt aktualisiert: 02/2024