Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED mit Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
Die Bürgerinnen und Bürger finanzieren die Umrüstung und profitieren von den finanziellen Einsparungen.
Projektträger: Gemeinde Furth b. Landshut
Beschreibung
Auslöser
Die Gemeinde Dalaas in Vorarlberg (Österreich) realisierte die Umnutzung auch gemeinsam mit ihren Bürgerinnen und Bürgern. Deren Idee war der Grundstein für unsere Umrüstung.
Durchführung
Umrüstungen finden derzeit überall in Bayern und Deutschland statt. Auch wir wollten die Einsparchancen nutzen und von Natriumdampflampen bei den sog. Pilzleuchten auf LED-Technik umrüsten. Die sog. technische Lösung stößt bei Bürgerinnen und Bürgern anderer Gemeinden immer wieder auf Unverständnis. Nicht schön - ist das Hauptargument. Für "schöne" Leuchten ist aber ca. 20 % mehr zu bezahlen. Zudem wird die veränderte Lichtsituation kritisiert. Zu hell unter der Leuchte und zu dunkel in den scharfen Übergangsbereichen. Weißlicht wird als grell und kalt empfunden. Gärten und Hofeinfahrten werden nicht mehr ausgeleuchtet. Es galt die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen.
Mit einem Mietkaufvertrag kauft der Bürger/die Bürgerin den LED-Leuchtenkopf, welcher umgerüstet wird. In der selben juristischen Sekunde vermietet er/sie diesen zurück an die Gemeinde, welche die Leuchte betreibt. Die Gemeinde zahlt einen jährlichen Mietpreis und "finanziert" die Leuchte innerhalb von 5 Jahren ab. Die Miete liegt mit 2,4 % über dem eingesetzten Kaufpreis. Durch die niedrigen Zinsen ist die "Geldanlage" attraktiv. Die Bürgerinnen und Bürger akzeptieren im Gegenzug (freiwillig) die technische Lösung und die damit einhergehenden Veränderungen in der Lichtsituation. Die Gemeinde spart sich ca. 12.500 € p.a. und kann die Leuchte nach 8 Jahren amortisieren. Zudem verteilt Sie die Investition auf 5 Jahre und belastet in dieser Zeit nicht den Vermögenshaushalt. Die Mehrkosten für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger strecken den Amortisationszeitraum von 7,5 auf 8 Jahre bei konstanten Energiekosten.
Die Umrüstung hat eine Garantie von 10 Jahren, d.h. es spart die Gemeinde mindestens 25.000 € in 10 Jahren und schützt durch die hohe Energieeinsparung von 80 % die Umwelt.
Mit einem Mietkaufvertrag kauft der Bürger/die Bürgerin den LED-Leuchtenkopf, welcher umgerüstet wird. In der selben juristischen Sekunde vermietet er/sie diesen zurück an die Gemeinde, welche die Leuchte betreibt. Die Gemeinde zahlt einen jährlichen Mietpreis und "finanziert" die Leuchte innerhalb von 5 Jahren ab. Die Miete liegt mit 2,4 % über dem eingesetzten Kaufpreis. Durch die niedrigen Zinsen ist die "Geldanlage" attraktiv. Die Bürgerinnen und Bürger akzeptieren im Gegenzug (freiwillig) die technische Lösung und die damit einhergehenden Veränderungen in der Lichtsituation. Die Gemeinde spart sich ca. 12.500 € p.a. und kann die Leuchte nach 8 Jahren amortisieren. Zudem verteilt Sie die Investition auf 5 Jahre und belastet in dieser Zeit nicht den Vermögenshaushalt. Die Mehrkosten für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger strecken den Amortisationszeitraum von 7,5 auf 8 Jahre bei konstanten Energiekosten.
Die Umrüstung hat eine Garantie von 10 Jahren, d.h. es spart die Gemeinde mindestens 25.000 € in 10 Jahren und schützt durch die hohe Energieeinsparung von 80 % die Umwelt.
Zitate
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"Ich bin angenehm enttäuscht." (Ein Bürger, der eine schlechtere Lichtsituation erwartet hat, als letztendlich eingetreten ist)
Tipps
- Unbedingt vorher mit dem Landratsamt (Finanzaufsicht) abklären.
- Frühzeitig Kontakt mit dem Energieversorger herstellen. Bei eigenen Leuchten einen günstigen Hersteller mit 10 Jahre Garantie suchen
Stolpersteine
- Es braucht eine gewisse Finanzkraft und freie Mittel der Bürgerinnen und Bürger.
Beispiel gemeldet: 04/2015
zuletzt aktualisiert: 04/2024