CO2-Minderungsprogramm
Förderung energetischer Investitionen an Häusern sowie Maßnahmen zur CO₂-Bindung und -Minderung
Projektträger: Stadt Herzogenaurach
Galerie
Beschreibung
Auslöser
Die Stadt bezuschusst energieeinsparende und treibhausgasmindernde Maßnahmen. Die förderwürdigen Maßnahmen werden zusammen mit Agenda 2030-Aktiven, dem Energieteam und unter Einbeziehung von Energieberater/innen erarbeitet und regelmäßig aktualisiert.
Durchführung
Das Förderprogramm der Stadt Herzogenaurach bietet den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Möglichkeiten, Maßnahmen zur CO₂-Minderung durchzuführen und dabei finanzielle Unterstützung durch die Stadt zu bekommen.
Folgende Maßnahmen werden z. B. durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert:
Folgende Maßnahmen werden z. B. durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert:
- individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) in Verbindung mit Gebäudesanierungen,
- Gebäudesanierungen, hocheffiziente Gesamtkonzepte mit oder ohne Öko-Bonus: Komplettsanierungen mit den hocheffizienten Standards KfW-Effizienzhaus 85, KfW 70, KfW 55 sowie KfW 40 sowie das Effizienzhaus Denkmal,
- Gebäudesanierungen, Einzelmaßnahmen mit oder ohne Öko-Bonus,
- Neubauten mit oder ohne Öko-Bonus: Neubau-Maßnahmen, die mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 40 oder den Passivhaus-Standard erfüllen,
- Ökobonus für Baumaterial auf Basis nachwachsender Rohstoffe,
- Solarbonus für PV-Anlagen und Batteriespeicher,
- Solarthermie: Nachträgliche Errichtung oder Erweiterung von Solarkollektoranlagen für die Warmwasserbereitung oder/und zur Heizungsunterstützung,
- Heizungsumstellungen auf regenerative Energie: Austausch von Öl-/Gas-/Kohle- oder Nachtspeicherheizungen durch Heizanlagen auf Basis erneuerbarer Energie oder erstmaligen Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz sowie der Einbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung,
- freiwillige Dach- und Fassadenbegrünung sowie Umgestaltung entsiegelter Flächen: Extensive Begrünung unbegrünter Dachflächen, die nicht im Rahmen einer baurechtlichen Verpflichtung begrünt werden müssen, Begrünung von Hauswänden sowie Begrünung zuvor versiegelter Siedlungsflächen,
- Anschaffung von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern mit/ohne Elektromotor,
- Baumpflanzung.
Tipps
- Ein Förderprogramm sollte möglichst einfach gestaltet sein, um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.
Beispiel gemeldet: 12/2010
zuletzt aktualisiert: 02/2022