Freiflächen-PV auf ehemaliger Hausmülldeponie
Sinnvolle Nachnutzung der anderweitig kaum verwendbaren Konversionsfläche.
Projektträger: Landratsamt Ebersberg
Beschreibung
Auslöser
Von der zuständigen Verwaltung sowie der Politik wurde angeregt, das brachliegende altlastensanierte Gelände der ehemaligen Hausmülldeponie "Schafweide" mit einer Photovoltaikanlage aufzuwerten. Dazu wurden mehrere Modelle zur Finanzierung des Projektes angedacht. Letzten Endes entschied man sich für ein so genanntes Betreibermodell. Hierbei wird die Fläche an einen Investor verpachtet, der die Anlage erstellt und betreibt.
Durchführung
Die Deponie Schafweide ist in zwei Bereiche eingeteilt. Auf einem Bereich wurde bis in die 1960er Jahre Hausmüll abgelagert. Auf dem jüngeren Teil der Deponie wurde von 1982 bis 2005 Restmüll von Privathaushalten und Gewerbebetrieben abgelagert. Beide Teile der Deponie wurden mit einer qualifizierten Oberflächenabdichtung und einer Sickerwasserfassung versehen sowie mit PV-Anlagen bebaut.
Zu Projektbeginn musste der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan geändert werden. Zeitgleich wurde nach möglichen Investoren gesucht bzw. das Modell einer Bürgersolaranlage in Betracht gezogen. Von diesem Modell wurde aber auf Grund der möglichen Größe der Anlage wieder Abstand genommen. Der entstandene Solarpark erzeugt über 3.000.000 kWh Strom. Damit können für etwa 880 Haushalte versorgt werden. Zusätzlich trägt der Solarpark zur Verwirklichung des Zieles des Landkreises Ebersberg bei, sich bis 2030 zu 100 % aus regenerativen Energien zu versorgen.
Zu Projektbeginn musste der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan geändert werden. Zeitgleich wurde nach möglichen Investoren gesucht bzw. das Modell einer Bürgersolaranlage in Betracht gezogen. Von diesem Modell wurde aber auf Grund der möglichen Größe der Anlage wieder Abstand genommen. Der entstandene Solarpark erzeugt über 3.000.000 kWh Strom. Damit können für etwa 880 Haushalte versorgt werden. Zusätzlich trägt der Solarpark zur Verwirklichung des Zieles des Landkreises Ebersberg bei, sich bis 2030 zu 100 % aus regenerativen Energien zu versorgen.
Tipps
- Änderungen des Flächennutzungsplans und der Bebauungsplans erforderlich
Stolpersteine
- Kosten für die Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde gleichen sich in diesem Fall mit Einnahmen aus
- Auch bei Konversionsflächen muss eine Ausgleichsfläche zur Verfügung gestellt werden (hier: Faktor 0,2)
Beispiel gemeldet: 05/2012
zuletzt aktualisiert: 08/2023