Stromsparförderprogramm der Gemeinde Ottobrunn
Seit 1993 fördert die Gemeinde Ottobrunn die Verringerung des Stromverbrauchs um mindestens 10 % mit 20 Cent je eingesparter Kilowattstunde.
Projektträger: Gemeinde Ottobrunn
Beschreibung
Auslöser
Im Rahmen der Klimaschutzbemühungen wird seit der Einführung des Energiesparförderprogramms der Gemeinde Ottobrunn im Jahr 1993 auch die Verringerung des Stromverbrauchs finanziell gefördert.
Durchführung
Bei einer Reduzierung des Stromverbrauchs um mindestens 10 % im Vergleich zum vorherigen Abrechnungszeitraum (auf 365 Tage umgerechnet), werden je eingesparter Kilowattstunde einmalig 0,20 EUR, maximal 200 EUR Förderung gewährt.
Werden in den nächsten Abrechnungszeiträumen erneut entsprechende Einsparungen erzielt, so kann wieder jeweils eine Förderung gewährt werden.
Im Rahmen der Stromsparförderung müssen antragstellende Bürgerinnen und Bürger anhand zweier Stromrechnungen die Verringerung ihres Stromverbrauchs um mindestens 10 % belegen und kurz formlos schriftlich erläutern, wie sie die Verringerung erreicht haben. Gleichzeitig müssen sie erklären, dass sich die Einsparung nicht durch eine Verminderung der Personenzahl oder lange Abwesenheit ergeben hat.
Die Stromsparförderung ist deswegen besonders interessant, weil nicht nur die Neuanschaffung von effizienteren Geräten belohnt wird, sondern auch ein sparsameres Nutzerverhalten.
Werden in den nächsten Abrechnungszeiträumen erneut entsprechende Einsparungen erzielt, so kann wieder jeweils eine Förderung gewährt werden.
Im Rahmen der Stromsparförderung müssen antragstellende Bürgerinnen und Bürger anhand zweier Stromrechnungen die Verringerung ihres Stromverbrauchs um mindestens 10 % belegen und kurz formlos schriftlich erläutern, wie sie die Verringerung erreicht haben. Gleichzeitig müssen sie erklären, dass sich die Einsparung nicht durch eine Verminderung der Personenzahl oder lange Abwesenheit ergeben hat.
Die Stromsparförderung ist deswegen besonders interessant, weil nicht nur die Neuanschaffung von effizienteren Geräten belohnt wird, sondern auch ein sparsameres Nutzerverhalten.
Stolpersteine
- Der Nutzer kann erst im nächsten Abrechnungszeitraum seine Einsparung beim Stromverbrauch durch Verhaltensänderungen bzw. Anschaffungen erkennen und daraufhin die Förderung beantragen.
Beispiel gemeldet: 10/2011
zuletzt aktualisiert: 02/2024