Kommunale Wärmeplanung der Landeshauptstadt München

Als erste Kommune in Bayern hat die Landeshauptstadt München entsprechend dem Wärmeplanungsgesetz eine Wärmeplanung erarbeitet.
Projektträger: Landeshauptstadt München

Beschreibung

Auslöser

Das Referat für Klima- und Umweltschutz ist im "Grundsatzbeschluss II: Klimaneutrales München 2035 und klimaneutrale Stadtverwaltung 2030: Von der Vision zur Aktion" beauftragt worden, dem Stadtrat den Entwurf einer verbindlichen, räumlich ausdifferenzierten Wärmestrategie zur Beschlussfassung als Satzung vorzulegen.

Durchführung

Gemäß dem Wärmeplanungsgesetz ist die Landeshauptstadt München verpflichtet, ihre Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2026 zu erstellen. Gemeinsam mit den Stadtwerken München und externen Expertinnen und Experten hat die Stadt München eine erste Version ihrer Wärmeplanung erstellt. Diese wurde durch den Stadtrat am 15. Mai 2024 beschlossen und steht seitdem allen Bürgerinnen und Bürgern frei zur Verfügung.

Als erste Kommune in Bayern hat die Landeshauptstadt München entsprechend dem Wärmeplanungsgesetz eine Wärmeplanung erarbeitet. Diese Planung berücksichtigt die aktuelle Wärmeversorgung im Stadtgebiet und gibt Auskunft über zukünftige klimaneutrale Versorgungsmöglichkeiten. Eine wichtige Rolle spielt dabei der Ausbau und die Optimierung von Wärmenetzen (Fernwärme, Nahwärme). Zusätzlich wird außerhalb von Wärmenetzgebieten umfassend über die Möglichkeiten zur Nutzung von Umweltwärme informiert.

Damit die Wärmewende gelingt und das Ziel der Klimaneutralität erreicht wird, muss der Wärmebedarf in München sinken. Daher umfasst die Umsetzung der Wärmewende auch energetische Maßnahmen an Gebäuden. Industrie und Gewerbe werden ebenfalls in die Wärmeplanung einbezogen. Industrie und Gewerbe können durch die Bereitstellung unvermeidbarer Abwärme die Wärmeversorgung unterstützen.

Beispiel gemeldet: 05/2024