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Das Symbolbild soll Akzeptanz von erneuerbaren Energien darstellen und zeigt eine Familie auf einer Wiese und Windräder im Hintergrund (Bildquelle: M.studio - stock.adobe.com)

Bürgerenergie

Bürgerenergieanlagen als eine Form der aktiven Bürgerbeteiligung machen die Menschen zu Gewinnern der Energiewende und tragen dazu bei, die Ziele beim Umbau der bayerischen Energieversorgung zu erreichen.

Bürgerenergieanlagen

Bürgerenergieanlagen sind Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, an denen sich Bürger gemeinsam beteiligen – entweder im Sinne eines Unternehmertums oder rein finanziell. Es können Projekte verwirklicht werden, die für den Einzelnen nicht umsetzbar wären. Sie leisten somit einen unmittelbaren Beitrag zu Energiewende. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Bürgerenergieanlagen ist ihre Regionalität: die räumliche Nähe von Bürgern, Anlage und Betreibergesellschaft. Darüber hinaus trägt der direkt vor Ort in die Netze eingespeiste Strom zu einer dezentralen Erzeugungsstruktur bei.

Engagement – Teilhabe – Akzeptanz

Für das Engagement der Bürger gibt es starke Argumente. Viele Menschen möchten selbst etwas zur Energiewende beitragen. Durch den Zusammenschluss mehrerer Bürger und die Konzentration von Kapital, Wissen und persönlichem Engagement vor Ort können selbst große Energieanlagen Wirklichkeit werden. Gleichzeitig kann eine Bürgerbeteiligung die demokratischen Strukturen stärken und dafür sorgen, dass die Bürger nicht nur die Kosten tragen, sondern auch vom Gewinn profitieren. Kurz: Bürgerbeteiligung bedeutet Mitwirkung, Mitbestimmung und Teilhabe. Aus Betroffenen werden Beteiligte.

Wind oder Sonne? GbR, GmbH oder doch lieber Sparbriefe?

Zum Betrieb einer Bürgerenergieanlage bietet sich eine Vielzahl von Rechts- und Gesellschaftsformen an. Entsprechend der gewählten Gesellschaftsform tragen die Bürger auch das unternehmerische Risiko. Deshalb sollte eine Bürgerenergieanlage auch unter wirtschaftlichen Aspekten unbedingt professionell geplant sein – von der Wahl eines geeigneten Standortes, der richtigen Gesellschaftsform und Finanzierung über die Zusammenarbeit mit fachkundigen Projektpartnern, Installateuren, Betreibern und Wartungsdienstleistern bis hin zur Risikominimierung über entsprechende Versicherungen.

Die Frage nach der richtigen Rechtsform für den gemeinschaftlichen Betrieb von Energieversorgungsanlagen kann nicht pauschal beantwortet werden. Entscheidungskriterien für die Rechtsformenwahl können sein:

  • Gründungs- und Betriebskosten
  • Steuerrecht
  • Haftungsbeschränkung
  • Mitspracherecht

Förderung von Windenergieprojekten in Bürgerhand

Seit 1. Januar 2023 gibt es die neue "Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“.  Ziel des Programms ist es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, die von Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden sollen, zu fördern. Damit soll die Hürde, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen verkleinert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit dem Programm die Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase (70 % der Planungs- und Genehmigungskosten, bis max. 200.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften.