Bürgerenergie
Bürgerenergieanlagen als eine Form der aktiven Bürgerbeteiligung machen die Menschen zu Gewinnern der Energiewende und tragen dazu bei, die Ziele beim Umbau der bayerischen Energieversorgung zu erreichen.
Bürgerenergieanlagen
Bürgerenergieanlagen sind Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, an denen sich Bürger gemeinsam beteiligen – entweder im Sinne eines Unternehmertums oder rein finanziell. Es können Projekte verwirklicht werden, die für den Einzelnen nicht umsetzbar wären. Sie leisten somit einen unmittelbaren Beitrag zu Energiewende. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Bürgerenergieanlagen ist ihre Regionalität: die räumliche Nähe von Bürgern, Anlage und Betreibergesellschaft. Darüber hinaus trägt der direkt vor Ort in die Netze eingespeiste Strom zu einer dezentralen Erzeugungsstruktur bei.
Engagement – Teilhabe – Akzeptanz
Für das Engagement der Bürger gibt es starke Argumente. Viele Menschen möchten selbst etwas zur Energiewende beitragen. Durch den Zusammenschluss mehrerer Bürger und die Konzentration von Kapital, Wissen und persönlichem Engagement vor Ort können selbst große Energieanlagen Wirklichkeit werden. Gleichzeitig kann eine Bürgerbeteiligung die demokratischen Strukturen stärken und dafür sorgen, dass die Bürger nicht nur die Kosten tragen, sondern auch vom Gewinn profitieren. Kurz: Bürgerbeteiligung bedeutet Mitwirkung, Mitbestimmung und Teilhabe. Aus Betroffenen werden Beteiligte.
Wind oder Sonne? GbR, GmbH oder doch lieber Sparbriefe?
Zum Betrieb einer Bürgerenergieanlage bietet sich eine Vielzahl von Rechts- und Gesellschaftsformen an. Entsprechend der gewählten Gesellschaftsform tragen die Bürger auch das unternehmerische Risiko. Deshalb sollte eine Bürgerenergieanlage auch unter wirtschaftlichen Aspekten unbedingt professionell geplant sein – von der Wahl eines geeigneten Standortes, der richtigen Gesellschaftsform und Finanzierung über die Zusammenarbeit mit fachkundigen Projektpartnern, Installateuren, Betreibern und Wartungsdienstleistern bis hin zur Risikominimierung über entsprechende Versicherungen.
Die Frage nach der richtigen Rechtsform für den gemeinschaftlichen Betrieb von Energieversorgungsanlagen kann nicht pauschal beantwortet werden. Entscheidungskriterien für die Rechtsformenwahl können sein:
- Gründungs- und Betriebskosten
- Steuerrecht
- Haftungsbeschränkung
- Mitspracherecht
Förderung von Windenergieprojekten in Bürgerhand
Seit 1. Januar 2023 gibt es die neue "Förderrichtlinie „Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land“. Ziel des Programms ist es, die hohen Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen, die von Bürgerenergiegesellschaften errichtet werden sollen, zu fördern. Damit soll die Hürde, Bürgerenergiegesellschaften zu gründen verkleinert werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert mit dem Programm die Kosten der Planungs- und Genehmigungsphase (70 % der Planungs- und Genehmigungskosten, bis max. 200.000 Euro pro Projekt) von Windenergieanlagen von Bürgerenergiegesellschaften.
Links und Downloads
Energiegenossenschaften
Netzwerk Energiewende jetzt:
Übersicht der Energiegenossenschaften in Bayern
WIP Wirtschaft und Infrastruktur GmbH & Co Planungs-KG; Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V.; Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH:
Energiewende durch Bürgerenergie
Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V. (DGRV):
Informationen zum Thema Genossenschaften
Informationen zu Bürgerenergieanlagen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg:
Broschüre "Bürger machen Energie – Rechtsformen und Tipps für Bürgerenergieanlagen"
Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU):
Broschüre "Stadtwerke und Bürgerbeteiligung – Energieprojekte gemeinsam umsetzen"
Agentur für Erneuerbare Energien e.V.:
Hintergrundinfo "Akzeptanz und Bürgerbeteiligung für Erneuerbare Energien"
Akzeptanz
Energie-Atlas Bayern:
Informationen zur Akzeptanz
Bei den Energieträgern (siehe jeweils unter Links und Downloads):
Biomasse – Arten der Nutzung