Programmteil EnergieSystemHaus
Wer bei seinem Bauvorhaben auf eine Kombination aus Energieeffizienz und innovativem Heiz-Speichersystem setzen wollte, konnte bis Ende Januar 2020 eine Förderung im Programmteil EnergieSystemHaus erhalten..
aktuell: begrenzung der Stromeinspeisung beim TechnikBonus T3 bleibt grundsätzlich bestehen
Im Programmteil „EnergieSystemHaus“ (September 2015 bis Januar 2020) gab es den TechnikBonus T3 („Netzdienliche Photovoltaik - Einspeisekappung mit Energiemanagementsystem und Energiespeicherung“), in dem sich Fördernehmer verpflichteten, entsprechend der Förderstufe die maximale Netzeinspeisung auf 30 % oder 50 % der installierten PV-Nennleistung für einen Zeitraum von 20 Jahren zu begrenzen.
Zweck der Förderung war, die im Sommerhalbjahr mittags bei der PV-Strom-Einspeisung auftretenden Leistungsspitzen zu kappen, das Stromnetz zu entlasten und einen geringeren Strombezug aus dem Netz in Zeiten geringer PV-Strom-Erzeugung zu erreichen. Die Kappung sollte vor allem durch eine hohe Eigenstromnutzung erfolgen. Hierfür war die Förderung von Energiespeichern und eines Energiemanagementsystems mit enthalten.
Ziel war, z. B. folgende markt- und netzdienlichen Maßnahmen anzureizen:
- mehr Eigenstromnutzung zu Erzeugungsspitzen (z. B. Laden E-Auto)
- unterschiedliche Ausrichtung der PV-Module am Haus (z. B. Ost-/West-Dach)
- speichern der PV-Erzeugungsspitzen im mitgeförderten Batteriespeicher
- speichern der PV-Erzeugungsspitzen im mitgeförderten thermischen Speicher (Brauchwarmwasserbereitung, Heizung)
- intelligente Abregelung am Einspeisepunkt, nicht an der Erzeugung
Der Bund und mehrere Länder haben Ende 2022 für ihre Förderprogramme (z. B. EEG, KfW-Speicherprogramm) unter bestimmten Bedingungen die bisherige Verpflichtung zur Begrenzung der Einspeisung (50 %, 60 %, 70 %) abgeschafft. In diesen Programmen war aber diese Vorgabe nur eine Nebenbestimmung. Im TechnikBonus T3 hingegen war diese Vorgabe der Hauptfördergegenstand. Eine allgemeine nachträgliche Befreiung von der Einspeisekappung hätte daher hier eine (teilweise) Rückforderung von Zuschüssen zur Folge, was auch nicht im Sinn der Fördernehmer sein kann.
Energiewirtschaftlich hätte die Aufhebung der Einspeisekappung im Allgemeinen keine große Bedeutung, da die Kappung v. a. im Sommer mittags eine Rolle spielt, wenn die Versorgung im Netz mit PV-Strom gut ist. Je besser der Betreiber einer PV-Anlage seinen Verbrauch bzw. seine Speicherung auf die Erzeugung abgestimmt hat, umso seltener kommt es vor, dass zu kappende Überschüsse auftreten.
Mögliche Befreiung von der permanenten Einspeisebegrenzung:
Im Technikbonus T3 ist die zukünftige Möglichkeit einer Steuerung durch Vorhalten einer Schnittstelle erforderlich (Smart-Grid ready). Fördernehmer können sich aber jederzeit von der permanenten Einspeisebegrenzung befreien, wenn sie eine Steuerung der Anlage durch den Netzbetreiber realisieren. Sie müssen dafür ein intelligentes Messsystem (iMSys) mit einer entsprechenden Steuerung oder einen Rundsteuerempfänger für den Netzbetreiber einbauen. Damit geben sie dem Netzbetreiber bei kritischen Netzzuständen die Möglichkeit zur Abregelung ihrer Anlage (Kosten je nach Einzelfall ca. 500 € bis 1.500 €).
Bei einem Rundsteuerempfänger werden die Signale über das Stromnetz oder Funk vom Netzbetreiber übertragen. Bei einem Funk-Rundsteuerempfänger wird ggf. eine Antenne benötigt.
Ein intelligentes Messsystem (iMSys bzw. „Smart-Meter“) besteht aus einem digitalen Stromzähler („moderne Messeinrichtung“) sowie einer Kommunikationseinheit („Smart-Meter-Gateway“). Weitere Informationen zu zertifizierten Smart-Meter-Gateways finden Sie unter:
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Zertifizierte Produkte - Intelligente Messsysteme
Die Förderung im Programmteil EnergieSystemHaus wurde zum 27.01.2020 beendet und wird nicht fortgeführt. Die Abwicklung bereits gestellter Anträge läuft selbstverständlich weiter. Unter Links und Downloads finden Sie daher weiterhin alle relevanten Dokumente.
Der Programmteil EnergieSystemHaus wurde nach vollständiger Ausschöpfung des Antragskontingents zum 27.01.20 eingestellt und wird nicht fortgeführt. Eine weitere Antragstellung ist deshalb nicht mehr möglich.
Weitere Informationen zum Programmteil EnergieSystemHaus
Der Förderbetrag des EnergieBonusBayern im Programmteil EnergieSystemHaus setzte sich zusammen aus einem
- 1. TechnikBonus für ein innovatives Heiz-/Speicher-System, das das Energiesystem besonders unterstützt und ggf.
- 2. einem optionalen EnergieeffizienzBonus für besondere Energieeffizienz. Sie verstärkt und vervielfacht die Wirkung des Heiz-/Speicher-Systems und ist teilweise sogar die technische Voraussetzung für das Funktionieren innovativer Technik.
Mit dem TechnikBonus wurde der Einsatz eines innovativen Heiz-/Speicher-Systems mit Energiemanagementsystem gefördert, das die Speicherung von Energie sowie die Flexibilisierung des Energiebezugs ermöglicht. Dadurch können Gebäude den Energiebezug aus dem öffentlichen Stromnetz reduzieren bzw. sich sogar temporär selbst versorgen.
Je nach gewähltem Heiz-/Speicher-System lag der TechnikBonus je Wohngebäude bei 1.000 bis 9.000 Euro.
Heiz-/Speicher-Systeme | TechnikBonus (Maximalbetrag) | |
---|---|---|
1 | Wärmepumpensysteme mit Wärmespeicher und Energiemanagementsystem | 2.000 – 2.500 € |
2 | Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Eigenstromerzeugung mit KWK, Wärmespeicher und Energiemanagementsystem | 1.500 – 4.500 € |
3 | Netzdienliche Photovoltaik Einspeisekappung mit Energiemanagementsystem und Energiespeicherung | 1.000 – 3.000 € |
4 | Solarwärmespeicherung Solarthermieanlage mit großem Wärmespeicher | 1.000 – 9.000 € |
5 | Holzheizung mit Brennwerttechnik oder Partikelabscheider (in Verbindung mit Wärmespeicher) | 1.500 € |
Wenn die Energieeffizienz des Gebäudes erhöht wird, kann das Heiz-/Speicher-System besser wirken. Daher konnte für die Erhöhung der Energieeffizienz zusätzlich der optionale EnergieeffizienzBonus beantragt werden. Dieser bemaß sich am Niveau des spezifischen Heizwärmebedarfs des Wohnhauses. Abhängig vom erreichten spezifischen Heizwärmebedarf-Niveau erhielten Antragsteller eine Förderung in Höhe von 3.000 bis 9.000 Euro je Wohneinheit/Wohngebäude.
Energieeffizienz-Niveau – angestrebter spezifischer Heizwärmebedarf | EnergieeffizienzBonus (Maximalbetrag) | |
---|---|---|
1. | Sanierung eines bestehenden Gebäudes (Bauantrag vor 01.02.2002) | je Wohneinheit |
8 - Liter-Haus: Heizwärmebedarf ≤ 80,0 kWh/m²a | 3.000 € | |
5 - Liter-Haus: Heizwärmebedarf ≤ 50,0 kWh/m²a | 6.000 € | |
3 - Liter-Haus: Heizwärmebedarf ≤ 30,0 kWh/m²a | 9.000 € | |
2. | Energieeffizienter Neubau | je Wohngebäude |
2 - Liter-Haus: Heizwärmebedarf ≤ 20,0 kWh/m²a (nach EnEV) Heizwärmebedarf ≤ 30,0 kWh/m²a (nach PHPP) | 3.000 € | |
1 - Liter-Haus: Heizwärmebedarf ≤ 10,0 kWh/m²a (nach EnEV) Heizwärmebedarf ≤ 15,0 kWh/m²a (nach PHPP) | 9.000 € |
Häufige Fragen
- Wenn Sie Fragen zum EnergieBonusBayern (10.000-Häuser-Programm) haben, klicken Sie hier
Links und Downloads
Förderrichtlinien und Technische Merkblätter ab 01.08.2019
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Richtlinien zum 10.000-Häuser-Programm
Merkblatt A mit allgemeinen Informationen zum EnergieSystemHaus
Merkblatt E zum EnergieeffizienzBonus
Merkblatt T1 zum TechnikBonus Wärmepumpensysteme
Merkblatt T2 zum TechnikBonus Kraft-Wärme-Kopplung
Merkblatt T3 zum TechnikBonus Netzdienliche Photovoltaik
Merkblatt T4 zum TechnikBonus Solarwärmespeicherung
Merkblatt T5 zum TechnikBonus Holzheizung
Hier finden Sie die Richtlinien und technischen Merkblätter für Anträge ab dem 01.08.2019 mit den gekennzeichneten Änderungen gegenüber den Vorgängerfassungen
Hier finden Sie die Richtlinien und technischen Merkblätter für Anträge vor dem 01.08.2019
Weitere Bestimmungen und Entscheidungshilfen
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Speicherdefinitionen zum TechnikBonus für Anträge vor 2018
Speicherdefinitionen zum TechnikBonus für Anträge ab 2018
Berechnungshilfe zur nutzbaren thermischen Speicherkapazität bei T3.1 und T3.3 für Anträge vor 2018
Berechnungshilfe zur nutzbaren thermischen Speicherkapazität bei T3.1 und T3.3 für Anträge ab 2018
Liste mit förderfähigen Wärmepumpen für T1.6
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH):
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Hier finden Sie alle Fassungen der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P), die bisher im 10.000-Häuser-Programm Anwendung gefunden haben.
Centrales Agrar-Rohstoff Marketing- und Energie-Netzwerk e.V. (C.A.R.M.E.N.):
Marktübersicht förderfähiger Wärmespeicher für den Programmteil EnergieSystemHaus
Formular für KfW-Förderzusage (Ergänzung zu Antragsunterlagen für Programmteil EnergieSystemHaus)
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Bestätigung der Förderzusage für KfW-Programm 151 oder 153 (auszufüllen von der Hausbank), falls eine KfW-Förderung in Anspruch genommen wird.
Zugelassene Sachverständige
Deutsche Energie-Agentur:
Energie-Effizienz-Experten
Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag EnergieSystemHaus
WICHTIGE INFORMATION: Folgendes Formular ist nur dann gültig, wenn ein Antrag gestellt wurde und dieser auch bewilligt wurde!
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag EnergieSystemHaus (für Anträge vor 2017)
Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag EnergieSystemHaus (für Anträge ab 2017)
Anlagen zum Antrag T3 (Netzdienliche Photovoltaik) – EnergieSystemHaus
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi):
Anträge vor 2018:
Fragebogen zu T3.1
Fragebogen zu T3.2
Fragebogen zu T3.3
Anträge ab 2018:
Fragebogen zu T3.1
Fragebogen zu T3.2
Fragebogen zu T3.3